Die im Bundesrat versammelten Länder wollen mehr Geld für die Ganztagsbetreuung, als der Bund geben will. Es ist ein weiteres Beispiel dafür, wie reformbedürftig der Föderalismus ist, meint unser Berliner Korrespondent Christopher Ziedler.
Berlin - Die Länder lassen aufhorchen. Es ist eine Weile her, dass der Bundesrat ein im Bundestag beschlossenes Gesetz blockiert hat. Über den Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung an Grundschulen, die ab 2026 gelten soll, muss über den Sommer nachverhandelt werden. Die Landesregierungen, angeführt vom Baden-Württemberger Winfried Kretschmann, befürchten auf Kosten sitzen zu bleiben – und verlangen mehr Geld.
Ohne Einigung bis September verfällt das für Eltern und eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen so wichtige Vorhaben. Das wäre mehr als schade.
Bildung ist eigentlich Ländersache
Der Reformbedarf ist noch größer. Es gibt viele ähnlich gelagerte Fälle, in denen die föderale Architektur dieser Republik auf die Realität trifft. Das Grundgesetz definiert Bildung als Ländersache. Weil aber nicht alle Regierungen vor Ort genug für Kitas, Horte oder digitale Lernmittel tun, erkennt der Bund immer häufiger gesamtdeutschen Handlungsbedarf – auch weil die Bürgerinnen und Bürger sich oft gar nicht so genau für die Zuständigkeiten interessieren und Taten aus Berlin verlangen.
Wenn man dann aber dort das Problem angeht und streng genommen die Verfassung dehnt, erzeugt das Probleme.
Den Fehler im föderalen System sehen mittlerweile viele. Dass das Zusammenspiel von Bund und Ländern neu justiert werden muss, steht nicht zuletzt als Lehre aus der Pandemie sowohl im neuen Stuttgarter Koalitionsvertrag wie auch in den Wahlprogrammen von Union und FDP. Bis eine Föderalismuskommission Ergebnisse liefert, braucht es aber eine pragmatische Lösung für die Ganztagsbetreuung.