Der BGH soll die Revision der Staatsanwaltschaft abgelehnt haben: Der Freispruch für den Polizeiinspekteur soll rechtsgültig sein. Foto: 7aktuell.de/K. Lermer/7aktuell.de | K. Lermer

Der Bundesgerichtshof hat die Revision nach Informationen unserer Redaktion verworfen. Der Freispruch im Prozess gegen den Polizeiinspekteur wegen sexueller Nötigung soll rechtskräftig sein.

Der Freispruch im Prozess gegen den ranghöchsten Polizisten im Land, den Inspekteur der Polizei, soll rechtskräftig sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision verworfen, die Staatsanwaltschaft und der Anwalt der Nebenklägerin eingereicht hatten. Das teilte die Verteidigung des Beamten unserer Redaktion am Samstag mit. Weitere Verfahrensbeteiligte waren noch nicht zu erreichen.

Der Inspekteur war im Sommer vom Vorwurf der sexuellen Nötigung einer Kollegin freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, sie vor der Tür einer Kneipe in Bad Cannstatt nach einer Sektrunde im Innenministerium zu einer sexuellen Handlung gezwungen zu haben - mit einer Berührung in seinem Intimbereich. Das Gericht hatte ihn freigesprochen und das damit begründet, die Frau habe die Vorwürfe erhoben, um ihren eifersüchtigen Exfreund zurückzugewinnen.

Sektrunde mit Karrieretipps

Die Sektrunde soll als Mitarbeitendengespräch im Ministerium begonnen haben. Der höchste Beamte im Land wollte die Kollegin beraten, um ihr den Aufstieg zu ermöglichen. Vergangene Woche erfuhr unsere Redaktion, dass trotz des ruhenden Disziplinarverfahrens mit Hochdruck ermittelt wird. Die Amtsleitung hat einen Richter und eine Richterin beauftragt, die disziplinarischen Vorwürfe gegen den Inspekteur aufzuarbeiten. Sie sind für diese Aufgabe abgeordnet.

Seit die Vorwürfe gegen den ranghöchsten Polizisten im Land bekannt wurden, befasst sich ein Untersuchungsausschuss des Landtags mit der Besetzungspraxis und mit Vorwürfen sexueller Belästigung bei der Polizei.