Zwei Juristen führen im Innenministerium Ermittlungen zu disziplinarrechtlichen Vorwürfen gegen den freigestellten Inspekteur der Polizei. Foto: dpa/Bernd Weißbrod (Archiv)

Noch immer ruht das disziplinarrechtliche Verfahren gegen den Inspekteur der Polizei – doch im Hintergrund werden die entsprechenden Vorwürfe weiter beleuchtet.

Knapp acht Monate sind seit dem Freispruch für den Inspekteur der Polizei vor dem Landgericht ins Land gezogen. Noch immer warten die Verfahrensbeteiligten auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Revision in dem Fall. Doch noch sei nichts entschieden, teilt ein Sprecher des BGH am Mittwoch auf Anfrage unserer Zeitung mit.

 

Im Hintergrund passiert offenbar seit dem Spätsommer aber doch etwas. Zwar ruhe das Disziplinarverfahren gegen den Inspekteur nach wie vor. Dennoch wird weitergearbeitet, sogar recht aufwendig: Ein Richter und eine Richterin sind seit dem Spätsommer ans Innenministerium abgeordnet, um in der Sache der disziplinarrechtlichen Vorwürfe zu ermitteln. Damit habe sie der Amtschef des Innenministeriums beauftragt, teilt ein Sprecher des Ministeriums mit. „Da muss ja dann einiges dabei sein“, kommentiert das Julia Goll, die FDP-Obfrau im Untersuchungsausschuss zur Besetzungspraxis bei der Polizei. Denn der Ausschuss habe nur eine Richterin als Ermittlungsbeauftragte gehabt.

Für die disziplinarrechtliche Beurteilung werden aber wohl auch weitere Punkte eine Rolle spielen, die zum Teil im Verfahren am Landgericht, zum Teil im Untersuchungsausschuss ans Licht kamen. So wurde von Sektrunden in Behörden inmitten der Coronapandemie berichtet, als Kontaktverbote herrschten, Kneipen geschlossen waren und Familien sich nicht zu Feiern treffen konnten. Außerdem kam zur Sprache, dass der freigesprochene Inspekteur Nacktbilder von sich an Beamtinnen verschickt haben soll. Auch steht noch ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit aus. Grundlage ist ein von der Beamtin, die auch den Vorwurf der Nötigung erhoben hatte, aufgezeichnetes Skype-Gespräch. Es geht um die Frage, ob der Inspekteur ihr bessere Chancen auf einen Aufstieg in Aussicht gestellt habe, so sie sich auf ein Verhältnis mit ihm eingelassen hätte.

Können diese anderen vorgeworfenen Verfehlungen unabhängig vom Strafverfahren disziplinarrechtlich betrachtet werden? Im Prinzip schon. Zwar dürfe man aus rechtlichen Gründen keine Angaben zum konkreten Fall machen. Allgemein könne man aber mitteilen, dass „das Innenministerium auch in einem ausgesetzten Disziplinarverfahren stets sämtliche Entwicklungen im Blick behält und fortlaufend überprüft, ob neue Erkenntnisse eine Anpassung der vorläufigen Maßnahmen und/oder die Wiederaufnahme beziehungsweise Ausdehnung des Verfahrens gebieten. Dies gilt insbesondere im Fall einer eventuellen rechtlichen Neubewertung eines Sachverhalts durch die Staatsanwaltschaft oder im Fall von hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für weitere Pflichtverstöße eines Beamten“, so der Sprecher. Es könne also auch eine teilweise Fortführung eines Disziplinarverfahrens in Betracht kommen. Ob dies aktuell in Betracht komme, darüber erfährt man aus dem Innenministerium nichts. Möglich wäre dann auch eine zumindest teilweise Kürzung der Bezüge – also ein vorläufiges Einbehalten. Der Inspekteur ist seit dem Bekanntwerden der Vorwürfe im November 2021 freigestellt und erhält weiterhin mehr als 8000 Euro brutto jeden Monat.

„Ich fand es jetzt wichtig zu hören, dass es weitergeht“, sagt der Grünen-Obmann im Untersuchungsausschuss, Oliver Hildenbrand. „Alles, was strafrechtlich relevant ist, ist für das Disziplinarverfahren relevant. Umgekehrt ist das nicht so. Es muss alles gesammelt und aufgearbeitet werden“, sagt Hildenbrand. Julia Goll ist weiterhin der Meinung, dass das Disziplinarverfahren nicht komplett hätte ausgesetzt werden müssen. Man hätte auch die Bezüge kürzen können – diese würden dann nur einbehalten, nicht gestrichen. Sie habe den Eindruck, es habe „von Anfang an der Wille dazu gefehlt, die Sache wurde nicht richtig ernst genommen“.