Frische Brötchen soll es an Sonntag- und Feiertagen länger als nur drei Stunden geben. Foto: factum/Weise

Vor allem große Bäckereiketten umgehen die strengen Ladenschlusszeiten. Der Bundesgerichtshof befasst sich nun mit dieser Praxis – und klärt eine Rechtsfrage, die in 70 Jahren Bundesrepublik noch nie höchstrichterlich entschieden wurde.

Stuttgart - Man mag es kaum glauben: Tausende, wenn nicht gar Millionen von Deutschen helfen Sonntag für Sonntag kräftig mit, geltendes Recht zu brechen. Zumindest dann, wenn sich die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit ihrer Rechtsansicht durchsetzt, die an diesem Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird. Es geht um das Sonntagsbrötchen, das frisch und duftend vom Handwerksbäcker bezogen wird. Das höchste deutsche Zivilgericht wird sich dann mit der Frage beschäftigen, ob ein nacktes Brötchen oder eine Brezel ohne Butter gleichwohl eine „zubereitete Speise“ ist. Diese Frage ist in der Geschichte von 70 Jahren Bundesrepublik noch nicht höchstrichterlich geklärt worden. Und sie ist wichtig im Zusammenspiel der verschiedenen Bestimmungen, die regeln, wann was verkauft werden darf.