Die Jobcenter sollen die Arbeitsfähigen aus der Ukraine und anderen Fluchtländern schneller in Arbeit bringen. Infolge der konzertierten Aktion auf Bundesebene soll auch im Land ein Aktionsbündnis gebildet werden, hofft die Bundesagentur für Arbeit.
Der Bundesarbeitsminister und die Bundesagentur für Arbeit (BA) haben den „Jobturbo“ für Geflüchtete gezündet – Menschen mit Bleibeperspektive sollen zügiger in den Arbeitsmarkt integriert werden. Es geht um ein Potenzial von 400 000 Menschen – 200 000 Ukrainer und 200 000 Menschen aus anderen Herkunftsländern. Weitere 100 000 Ukrainer kämen demnächst hinzu. Der Aktionsplan zielt nicht nur auf den Arbeitskräftemangel, sondern soll auch die aufgeheizte politische Debatte dämpfen, in der den Fremden oftmals die vorrangige Absicht unterstellt wird, auf Sozialleistungen aus zu sein. Was sich ändern soll – dazu ein Überblick.
Wie kommen Geflüchtete eher in Arbeit? Um zügig erste Arbeitserfahrung zu vermitteln, sollen die Jobcenter anerkannte Geflüchtete grundsätzlich schon mit dem Sprachlevel A2 (elementar) oder B1 (mittel) in Beschäftigung vermitteln. In der Integration hat sich gezeigt: Spracherwerb am Arbeitsplatz ist nachhaltiger als in der Schule. Der BA-Regionalchef Christian Rauch zeigt sich zuversichtlich: „Wenn wir es hinkriegen, dass die Menschen mit geringeren Deutschkenntnissen in Arbeit einsteigen und berufsbegleitend weiter unsere Sprache lernen, werden die am Ende ein besseres Sprachniveau haben, als wir es jetzt erleben.“
Bisher würden teilweise nur 60 Prozent der Teilnehmer die Integrationskurse erfolgreich abschließen. „Das heißt, der Vollzeit-Spracherwerb auf der Schulbank dauert ja nicht nur eine lange Zeit, sondern hat auch begrenzten Erfolg.“ Insofern stützt er die Idee, dass über die frühere Integration in den Arbeitsmarkt mit einem parallelen Spracherwerb die Abhängigkeit von sozialen Sicherungssystemen verringert wird.
Dafür müssen aber zwei Hürden überwunden werden: Erstens hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den berufsbegleitenden Spracherwerb noch nicht ausreichend im Blick. Zweitens geben die Arbeitgeber oft die Rückmeldung, dass ihnen das in Integrationskursen erworbene Sprachniveau der Geflüchteten nicht ausreicht. „Auch da muss Bewegung reinkommen“, sagt Rauch. Es brauche eine Haltung der Arbeitgeber, wonach das Sprachlevel erst einmal für die Arbeitssicherheit ausreicht und der Rest auf Englisch vermittelt werden kann. Oder aber ein Muttersprachler im Betrieb hilft dem Neuzugang. So hat dieser Zeit, sich sprachlich weiterzubilden.
Was ändert sich für die Jobcenter? Schon jetzt gibt es eine höhere Kontaktdichte mit den Ukrainern und weiteren Geflüchteten als mit den anderen Bürgergeldempfängern, aber das reicht nicht. Künftig sollen die Geflüchteten im Abstand von sechs Wochen angesprochen werden – was den Aufwand erhöht. Rauch spricht von einer „Fokussierung auf diesen Personenkreis“, weil das Jobcenter-Personal nicht zugleich verstärkt werde. Konkret könnte das so aussehen: Wenn ein Geflüchteter im Beratungsgespräch den Wunsch nach einem B2-Sprachkurs äußert, wird nun vorrangig darauf geachtet, dass sich ein Arbeitgeber findet, der in eine Schulung neben dem Job einwilligt.
Als Handicap könnte sich erweisen, „dass der Arbeitsmarkt derzeit nicht so aufnahmefähig ist, wie er etwa vor dem Jahr war “, sagt der scheidende BA-Regionalchef. „Egal für welche Tätigkeiten.“ Der Aktionsplan stoße auf einen Arbeitsmarkt, in dem nicht mehr jede Kraft benötigt werde. Umgekehrt ließe sich den Klagen der Arbeitgeber über einen Arbeitskräftemangel künftig deutlicher entgegenhalten, dass in diesem Personenkreis ein Potenzial enthalten ist.
Wie bringen sich die Geflüchteten ein? Die Arbeitsangebote müssten angenommen werden, betont Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Es gelten Mitwirkungspflichten und im Zweifelsfall Leistungsminderungen bei mangelnder Kooperation.“ Die Menschen sollen eigene berufliche Qualifikationen einbringen können. „Wir erwarten auch eigene Anstrengungen“, so Heil.
Ein verstärkter Zwang ist aber nicht vorgesehen. Die Ukrainerinnen und Ukrainer zeigten bisher eine überdurchschnittliche Mitwirkungsbereitschaft, sagt Rauch. „Da muss man nicht den Druck erhöhen, wenn jemand schon mitwirkt.“ Die Jobcenter im Land hätten in der Vergangenheit eine Sanktionsquote von lediglich drei Prozent gehabt. Zudem sei es Ziel des neuen Bürgergelds, die Förderung zu forcieren und Sanktionen in den Hintergrund zu schieben. „Wir werden alle Mitwirkungspflichten einfordern, aber man darf auch nicht den Eindruck erwecken, dass es kein Geld mehr gibt, wenn der Betroffene nicht gleich pünktlich zum Beratungsgespräch erscheint.“ Bevor dies eintreten könne, gebe es viele Hürden.
Wer ist noch alles besonders gefordert? Fortan sollen branchenspezifische „Matching-Aktionen“ – wie Jobmessen – mit Jobcentern, Arbeitgebern und Bildungspartnern ausgebaut werden. Aus Sicht von Rauch müssen sich auch die Kommunen beteiligen oder die Flüchtlingsnetzwerke, die die Betroffenen von einer rascheren Arbeitsaufnahme überzeugen müssen. Benötigt wird ebenso das Bundesamt für Migration (Bamf), das die berufsbegleitenden Sprachkurse anbieten muss. Letztlich handelt es sich um eine konzertierte Aktion – nicht nur im Bund, wo BA-Vorstandsmitglied Daniel Terzenbach bis Ende Juli 2024 als Flüchtlingsbeauftragter der Bundesregierung eingesetzt wird. Auch in Baden-Württemberg werden Gespräche über Aktionspläne geführt.
Wie wirkt sich Migration auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus? „Ohne Migration hätten wir das Beschäftigungswachstum der vergangenen zehn bis 15 Jahre in Baden-Württemberg nicht erlebt – das wäre mit dem inländischen Arbeitskräftepotenzial nicht zu decken gewesen“, sagt Rauch. Dies gilt erst recht für den Ausbildungsmarkt: Vor etwa fünf Jahren fanden sich unter den gut 80 000 abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen etwa 16 000 Menschen aus der Fluchtwelle von 2014/2015. Das bedeute: „Ohne diese Fluchtwelle hätten wir die heutige Ausbildungsdiskussion schon vor fünf Jahren geführt, weil die Lücke damals schon so groß gewesen wäre.“