Der Brand in Reutlingen stieß eine Debatte über die Sicherheit solcher Heime an. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Drei Menschen sind im Januar bei einem Feuer in einem Reutlinger Pflegeheim gestorben. Die mutmaßliche Brandstifterin soll jetzt in die Psychiatrie eingewiesen werden.

Neun Monate nach dem Feuer in einer Pflegeeinrichtung in Reutlingen, bei dem drei Menschen ums Leben gekommen waren, muss sich eine inzwischen 58-jährige Frau wegen Mordes, schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes vor dem Tübinger Landgericht verantworten. Der Prozess, für den bisher vier Verhandlungstage angesetzt sind, beginne am 28. September, 9 Uhr, teilte das Landgericht mit.

 

Der Beschuldigten, die damals selbst in dem sozialpsychiatrischen Pflegeheim wohnte, werde zur Last gelegt, am Abend des 17. Januar ihr Bett angezündet zu haben. Durch den entstehenden Brand seien drei andere Bewohner an Rauchvergiftungen gestorben. Auch die weiteren Bewohner – 37 befanden sich laut Polizei damals in dem Gebäude – seien in Todesgefahr gewesen, elf wurden teils schwer verletzt. Die Frau habe dies „vorgesehen und gebilligt“, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Bei dem Feuer war den Angaben zufolge ein Schaden von 300 000 Euro entstanden.

War die Frau schuldunfähig?

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Frau aufgrund einer psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt in einem schuldunfähigen Zustand befand. Im Rahmen eines Sicherungsverfahrens will sie ihre Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses erreichen. Gegenwärtig befindet sie sich im Zentrum für Psychiatrie in Bad Schussenried. Bisher äußerte sie sich gegenüber der Polizei nicht zu dem Feuer. (Az. 5 Ks 21 Js 1383/23)