Drei Menschen kamen bei dem Brand Anfang des Jahres in dem Reutlinger Heim ums Leben. Eine Heimbewohnerin wird verdächtigt, das Feuer gelegt zu haben. (Archivbild) Foto: dpa/Christoph Schmidt

Die Staatsanwaltschaft hat – nach Abschluss der Ermittlungen – Sicherungsverfahren für eine Bewohnerin eines Pflegeheims in Reutlingen beantragt. Bei dem Gerichtsverfahren kommt es nicht zur Anklage.

Nach dem Brand in einem sozialpsychiatrischen Pflegeheim in Reutlingen, bei dem drei Menschen getötet wurden, sind die polizeilichen Ermittlungen gegen eine Bewohnerin abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft stellte beim Landgericht Tübingen einen Antrag auf Sicherungsverfahren in einem psychiatrischen Krankenhaus, wie sie am Mittwoch mitteilte. Der Frau werden Mord, Brandstiftung und versuchter Mord vorgeworfen.

Die 57-Jährige soll laut Staatsanwaltschaft am Abend des 17. Januars ihr Bett angezündet haben. Demnach soll sie mutmaßlich versucht haben, sich mit dem Feuer das Leben zu nehmen. Bei dem Brand in dem Fachpflegeheim waren eine 53 Jahre alte Mitbewohnerin und zwei Mitbewohner im Alter von 73 und 88 Jahren getötet worden. Die mutmaßliche Brandstifterin war schwer verletzt worden.

Angeklagte ist nicht schuldfähig

Die Behörde geht bei der psychisch Erkrankten von einer aufgehobenen Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt aus. Damit ist sie nicht schuldfähig und kann somit auch nicht angeklagt werden. Bei einem Antrag auf Sicherungsverfahren kommt es aber trotzdem zu einem Verfahren. Der Antrag tritt an die Stelle einer Anklageschrift.

Die Behörde geht von Mord unter dem Einsatz von gemeingefährlichen Mitteln aus. Damit sind Taten gemeint, die unkontrolliert ablaufen und gleich mehrere Menschen treffen können. Neben Bränden fallen laut Staatsanwaltschaft unter das Mordmerkmal auch Bombenzündungen und Steinwürfe von Autobahnbrücken. Zum Zeitpunkt des Brandausbruchs hatten sich nach Polizeiangaben von damals 37 Bewohner und 5 Pflegekräfte in dem Gebäude befunden.

Beschuldigte schweigt zu Vorwürfen

Zu den Vorwürfen habe sich die mutmaßliche Brandstifterin bisher nicht geäußert, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Sie befinde sich weiter in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Tat hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Brand hatte auch zu einer Diskussion über die Sicherheit in Pflegeeinrichtungen geführt.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes war an mehreren Stellen von „Sicherungsverwahrung“ die Rede. Das war falsch. Tatsächlich handelt es sich um ein „Sicherungsverfahren“.