Immer wieder landen zum Beispiel misshandelte Katzen in Tierheimen. Foto: /7aktuell.de/Oskar Eyb

Bisher können sich schlechte Tierhalter durch einen Umzug in andere Landkreise oder Bundesländer dem Zugriff der Behörden entziehen.

Sie hielt 48 Katzen, die an Durchfall, verklebten Augen oder Katzenschnupfen litten und stark abgemagert waren: Der Landkreis Leer in Niedersachsen verbot deshalb im Sommer 2022 einer Tierhalterin aus dem Ort Flachsmeer, weiterhin Tiere zu halten. Mangels einer bundesweiten Datenbank erreichten die Amtsveterinäre aus Leer damit aber keinen wirksamen Tierschutz. Diese Lücke will das Land Brandenburg mit einem Vorstoß schließen, über den der Bundesrat an diesem Freitag berät.

Heute können Personen oder Firmen, die einem Tierhaltungsverbot unterliegen, ihren schlechten Umgang mit Tieren an einem anderen Ort fortsetzen. Denn ein bundesweites Register, das die Verbote auflistet, gibt es nicht. Eine Veterinärbehörde weiß also nicht, ob jemand früher schon andernorts mit Tierquälerei auffiel und deshalb keine Tiere mehr halten darf. „Leider ist es traurige Realität, dass sich Tierhalter einem behördlich verhängten Tierhaltungsverbot durch Umzug in andere Landkreise oder Bundesländer entziehen können“, sagt Volker Mielke, der Amtstierarzt des Landkreises Barnim in Brandenburg. Es komme durchaus vor, dass Tierhalter am neuen Standort wieder auffällig würden.

Schlechter Tierhalter können Staat austricksen

Dass schlechte Tierhalter mit einem Umzug den Staat austricksen, komme sehr oft vor, meint die Gießener Verwaltungsrichterin Barbara Felde. Sie unterstützt die Initiative aus Brandenburg, die in der Datenbank erfassen will, wer einem Tierhaltungsverbot unterliegt, welche Behörde das Verbot erteilt hat und warum und für welchen Zeitraum das Verbot erlassen worden war. Damit soll der Staat effektiver handeln können. Würde beispielsweise die Tierhalterin aus dem Kreis Leer umziehen und am neuen Wohnort wieder auffallen, weil sie Tiere schlecht behandelt, würde die Veterinärbehörde am neuen Wohnort das Register einsehen – und könnte das Verbot dann ohne langwierige Verfahren „in Amtshilfe für die erlassende Behörde“ sofort durchsetzen.

Vorschlag sei nicht zu streng

Die Brandenburger Regierung betont, dass ihr Vorschlag nicht zu streng sei. Tierhaltungsverbote für private und gewerbliche Tierhalter würden nur bei „erheblichem Tierleid“ verhängt. Deshalb seien sie „umso aussagekräftiger, die Ungeeignetheit einer Person als Tierhaltern/Tierhalter festzustellen.“ Der Agrarausschuss des Bundesrats ergänzt die Initiative der Potsdamer Regierung. In der Datenbank solle es auch um die Personen gehen, die bei einer Veterinärbehörde beantragt hatten, eine Tierbörse zu veranstalten, Wirbeltiere zu züchten oder eine Hundeschule betreiben zu wolle. Der Ausschuss will, dass das Register die Personen nennt, die die Erlaubnis bekamen – aber vor allem die, bei denen ein Veterinäramt den Antrag abgelehnt hatte, weil die Personen Auflagen des Tierschutzgesetzes nicht beachten. Was würde das nutzen? „Enorm viel“, meint Felde. Auf diesem Gebiet komme es oft zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz – sei es, dass eine Hundeschule die Tiere nicht artgerecht unterbringe oder jemand auf einer Tierbörse Qualzuchten wie zum Beispiel Nacktkatzen zum Verkauf anbiete.