Vier Männer, die das Landgericht Stuttgart wegen der Schießerei in Esslingen-Mettingen zu langen Haftstrafen verurteilt hat, legen gegen die Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof ein.
Die vier Männer, die im Zusammenhang mit der Schießerei in Mettingen vom Landgericht Stuttgart zu langen Haftstrafen verurteilt wurden, akzeptieren das Urteil nicht und haben Revision eingelegt. Die Entscheidung geht nun zur Rechtsprüfung an den Bundesgerichtshof. Das teilte ein Sprecher des Gerichts mit.