Ohne Genehmigung muss man sich an die "Handstraußregel" halten. Foto: encierro / shutterstock.com

Im Frühjahr zieht es viele Menschen in den Wald, um Bärlauch zu sammeln. Man darf ihn aber nicht unbegrenzt pflücken.

Frischer Bärlauch lässt sich auf vielerlei Weise in der heimischen Küche verarbeiten. Ob zu Pestos, Aufstrichen, Ölen oder als Würze für Gerichte. Bei der Ernte im Wald sollte man es allerdings nicht übertreiben.

Ist es verboten, Bärlauch zu pflücken?

Nein, ein generelles Verbot, das es untersagt, Bärlauch zu pflücken, gibt es nicht. ABER: Laut § 39 Absatz 1 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) steht Bärlauch unter allgemeinem Artenschutz in Deutschland. Das heißt, er darf nicht unbegrenzt gepflückt werden. In § 39 Absatz 3 BNatSchG heißt es, dass wild lebende Pflanzen wie Bärlauch nur in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf der Natur entnommen werden dürfen. Für den persönlichen Bedarf bedeutet in diesem Fall, dass man nicht mehr als einen Handstrauß pro Person pflücken darf. Als Handstrauß gilt die Menge, die zwischen Daumen und Zeigefinger passt. Komplett verboten ist das Sammeln von Bärlauch zudem in Gebieten, die einem Betretungsverbot unterliegen. Dies können Schutzgebiete, Naturdenkmäler, Biosphärengebiete oder andere Naturschutzgebiete sein. Das Betretungsverbot wird in der Regel durch Schilder kenntlich gemacht und sollte unbedingt eingehalten werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder.

Merke: Außer in Naturschutzgebieten ist das Sammeln von Bärlauch nicht verboten. Pro Person darf jedoch nur ein Handstrauß gepflückt werden.

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Was ist, wenn man mehr Bärlauch pflücken will?

Will man Bärlauch in größeren Mengen im Wald sammeln, benötigt man dazu die Genehmigung des Waldbesitzers und der Naturschutzbehörde. Dies gilt insbesondere dann, wenn man Bärlauch für die gewerbliche Nutzung sammeln will. Eine Genehmigung ist laut Bundesnaturschutzgesetz zu erteilen, wenn die Bärlauchbestände durch das Pflücken nicht gefährdet werden und durch das Sammeln die Natur drumherum nicht beeinträchtigt wird. Sammelt man ohne Genehmigung gewerbsmäßig Bärlauch, drohen Geldstrafen.

Achtung: Verwechslungsgefahr!

Beim Pflücken von Bärlauch sollten Sie unbedingt darauf achten, nicht versehentlich giftige Pflanzen wie Maiglöckchen oder Herbstzeitlose zu sammeln. Für das ungeübte Auge können die Blätter dieser Gewächse dem Bärlauch stark ähneln. Ein Vorbereitungskurs kann dabei helfen, die Pflanzen besser zu unterscheiden. Aber auch auf YouTube finden Sie etliche Videos, die den Unterschied erklären.