Das Gesetz über Digitale Märkte der EU soll für mehr Wettbewerb die Marktmacht der Internetriesen einschränken. (Symbolbild) Foto: imago images/Hans Lucas/Riccardo Milani via www.imago-images.de

Als so genannte „Gatekeeper“ haben Amazon, Facebook und Google große Marktmacht. Die Europäische Union möchte die Konzerne hinter diesen Marken deshalb an die kürzere Leine nehmen.

Europas Wettbewerbshüter nehmen Apple, Amazon und die Facebook-Mutter Meta ins Visier. Sie stehen auf einer am Mittwoch veröffentlichten Liste von sechs Internetkonzernen, für die ab dem kommenden Jahr schärfere Regeln zu Gunsten der Nutzer gelten sollen. Dazu gehören auch Microsoft, die Google-Dachgesellschaft Alphabet und der chinesische ByteDance-Konzern, der das Videoportal TikTok betreibt.

Die EU-Kommission möchte die Marktmacht dieser Unternehmen einschränken und stufte sie am Mittwoch in Brüssel als „Gatekeeper“ ein, die für gewerbliche Nutzer ein wichtiges Zugangstor zum Endverbraucher sind. Für Gatekeeper („Torwächter“) gelten in der EU eine Reihe von Verboten und Geboten. Die Unternehmen haben nun sechs Monate Zeit, um die Vorschriften umzusetzen.

Datenweitergabe nur bei ausdrücklicher Zustimmung

Zu den Regeln, die sie erfüllen müssen, gehört nach Kommissionsangaben etwa, dass die großen Unternehmen die Daten aus verschiedenen Quellen nur noch mit ausdrücklicher Nutzereinwilligung zusammenführen dürfen.

Große Messengerdienste wie WhatsApp und iMessage müssen sich künftig zudem dafür öffnen, auch Nachrichten von kleineren Messengern zu empfangen. Für Gruppenchats soll dies erst im Laufe der kommenden Jahre kommen. Bei Verstößen drohen heftige Geldstrafen, in Ausnahmefällen sogar die Aufspaltung.

Gesetz soll Wettbewerb im Internet steigern

Das Gesetz über Digitale Märkte der EU (Digital Markets Act, DMA) soll die Marktmacht der Internetriesen einschränken, für faireren Wettbewerb sorgen und Verbrauchern mehr Wahlfreiheit bei Online-Angeboten verschaffen. Unternehmen fallen unter den DMA, wenn sie einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben. Zudem müssen sie einen sogenannten zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU und 10.000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben.

Vor knapp zehn Tagen wurden bereits die strengeren Regeln für besonders große Plattformen unter dem Schwester-Gesetz, dem Gesetz über Digitale Dienste (DSA), rechtskräftig. Dieses schreibt vor, dass die Unternehmen zum Beispiel Kinderpornografie oder Terrorpropaganda schneller als bisher entfernen müssen. Für Nutzer wird es wiederum einfacher, solche Inhalte zu melden. Online-Marktplätze wie Amazon sind nun verpflichtet, gefälschte Produkte oder gefährliches Spielzeug so gut wie möglich zu entfernen und die Käuferinnen und Käufer zu warnen.