AfD-Stadtrat Eberhard Brett (Mitte) hat Berufung gegen seine Verurteilung wegen vorsätzlichen Betruges eingelegt. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Mitte Mai hat das Stuttgarter Amtsgericht den Stuttgarter AfD-Stadtrat wegen vorsätzlichen Betruges zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Kommunalpolitiker will den Schuldspruch nicht akzeptieren und geht in Berufung vor dem Landgericht.

Stuttgart - Der Stuttgarter AfD-Stadtrat Eberhard Brett wird das Urteil des Stuttgarter Amtsgerichts vom 16. Mai anfechten. Das Gericht hatte den Rechtsanwalt des vorsätzlichen Betruges für schuldig befunden und gegen ihn eine sechsmonatige Bewährungsstrafe verhängt. Außerdem soll Brett 4000 Euro an die Organisation Ärzte ohne Grenzen bezahlen. Der Richter hatte es als erwiesen angesehen, dass der Kommunalpolitiker im Zusammenhang mit der Anbahnung von Geschäften auf dem Balkan über den Bau einer Autobahn in Mazedonien einem früheren Geschäftspartner und ehemaligen Freund überhöhte Honorarforderungen von mehr als 43 000 Euro in Rechnung gestellt hatte. Er habe „nicht geleistete Arbeiten“ abgerechnet und sich damit des vorsätzlichen Betruges schuldig gemacht, so der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Berufungsverfahren findet vor dem Stuttgarter Landgericht statt

Bretts Anwalt, der auf Freispruch plädierte, hatte bereits unmittelbar nach dem Urteil angekündigt, er werde seinem Mandanten empfehlen, Rechtsmittel gegen den Schuldspruch einzulegen. Er hatte im Prozess massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Hauptzeugen der Staatsanwaltschaft, eben jenes früheren Geschäftspartners Bretts, geäußert. Obwohl die Urteilsbegründung noch nicht schriftlich vorliegt, sei er dieser Empfehlung gefolgt, so der AfD-Stadtrat nun gegenüber unserer Zeitung. Für die Berufung zuständig ist das Landgericht Stuttgart.

Brett selbst hatte das Verfahren gegen sich ausgelöst, indem er Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft eingelegt hatte. Zuvor hatte er versucht, die Honorarforderungen vor dem Landgericht einzuklagen. Doch auch diese Instanz war davon ausgegangen, dass Bretts Tätigkeiten nicht über Schreibarbeiten und Formulierungshilfen hinausgegangen und mithin als Gefälligkeit zu werten sei. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft selbst ermittelt und den Strafbefehl gegen Brett beantragt.