Eberhard Brett muss sich wegen Betrugsverdacht vor dem Stuttgarter Amtsgericht verantworten. Foto: imago stock&people

Für seine Mitwirkung bei der Anbahnung eines Geschäfts über den Autobahnbau in Mazedonien hat der Rechtsanwalt und AfD Stadtrat Eberhard Brett einem früheren Geschäftspartner eine Honorarforderung von mehr als 43 000 Euro präsentiert. Die Staatsanwaltschaft hält die Rechnung für fingiert.

Stuttgart - Hat der Rechtsanwalt und AfD-Stadtrat Eberhard Brett einem Geschäftspartner überhöhte Honorarforderungen in Rechnung gestellt und sich damit des Betrugs schuldig gemacht? Um diese Frage ging es am Freitag vor dem Stuttgarter Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft jedenfalls ist dieser Ansicht und hatte auf Grundlage eines Urteils des Landgerichts Stuttgart gegen Brett sowie aufgrund eines Gutachtens der Rechtsanwaltskammer einen Strafbefehl erlassen. Der Angeschuldigte legte Einspruch dagegen ein, deshalb muss sich nun das Amtsgericht erneut mit dem Fall befassen.

Im Sommer 2015 hatte das Landgericht eine Klage von Brett gegen die Tara Immobilienmanagement AG mit Sitz in Klagenfurt (Österreich) auf Zahlung von insgesamt mehr als 43 000 Euro für von ihm angeblich erbrachte anwaltliche Leistungen abgewiesen. Die Forderungen stehen im Zusammenhang mit Geschäften der Tara in Mazedonien aus dem Jahr 2010. Die Firma war dort als Vermittler zwischen der österreichischen Tochter des Baukonzerns Strabag und der mazedonischen Regierung für den Bau von Autobahnteilstrecken tätig. Das milliardenschwere Projekt wurde zwar nicht realisiert; gleichwohl war Brett nach eigener Darstellung in die Verhandlungen und Ausgestaltung der Verträge eingebunden und stellte anschließend dafür eine Rechnung über besagte Summe.

Konträre Aussagen erschwerten Ermittlungsarbeit

Nach Darstellung des Geschäftsführers der Tara, eines ehemaligen Freundes von Brett, beschränkten sich dessen Tätigkeiten auf Schreibarbeiten sowie einige ergänzende Vertragsformulierungen. Er sei dabei von einem „Freundschaftsdienst“ ausgegangen. Dieser Auffassung war seinerzeit das Landgericht in seinem Urteil gefolgt. Brett sei nicht im Rahmen eines Anwaltsvertrags tätig gewesen und habe somit keinen Anspruch auf ein Honorar in dieser Größenordnung, hieß es im Urteil.

Nun wird der Fall vor dem Amtsgericht neu aufgerollt. Brett selbst äußerte sich am ersten Verhandlungstag nicht. Vernommen wurde zunächst die damals ermittelnde Kriminalhauptkommissarin. Sie gab an, es sei schwierig gewesen, den Betrugsverdacht aufgrund der „sehr konträren Aussagen“ Bretts sowie des Tara-Geschäftsführers zu konkretisieren. Der Geschäftsmann selbst bestritt als Zeuge, dass Brett bei der Anbahnung des Autobahndeals irgendeine tragende Rolle gespielt habe. Schon gar nicht habe er Vertragsentwürfe angefertigt oder Verhandlungen mit der Strabag oder weiteren zwischengeschalteten Unternehmen geführt. Der Richter ließ allerdings Zweifel daran erkennen, ob die Annahme eines reinen Freundschaftsdienstes gerechtfertigt gewesen sei. Schließlich habe der Zeuge bei früheren Geschäften Blankovollmachten für Brett ausgestellt. „Ich habe ihm damals vertraut“, rechtfertigte sich der Zeuge.

Der Anwalt des AfD-Stadtrats versuchte, die Glaubwürdigkeit des Tara-Geschäftsführers zu erschüttern, indem er ihm widersprüchliche Aussagen aus der polizeilichen Vernehmung vorhielt und ihn auf präzise Zahlen und Daten festnageln wollte. Der Prozess wird am 16. Mai mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.