Bald könnte Gras in Deutschland legal sein. Foto: scottshoots / shutterstock.com

Seit Jahren wird über die Legalisierung von Cannabis in Deutschland debattiert. Jetzt hat die Bundesregierung einen wegweisenden Entschluss gefasst. Ab wann wird Gras legal sein?

Das Bundeskabinett hat grünes Licht für das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ gegeben. Inspiriert wurde der Entwurf von dem 2-Säulen-Eckpunktepapier, das bereits Mitte April von den Ministern Karl Lauterbach und Cem Özdemir präsentiert wurde. In der ersten Phase wird der private und gemeinschaftliche Eigenanbau für Erwachsene fokussiert. Zukünftig soll dann auch die Abgabe in lizenzierten Fachgeschäften erlaubt werden. Das Wohl von Kindern und Jugendlichen steht dabei stets im Vordergrund des Vorhabens.

Ab wann ist Cannabis in Deutschland legal?

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts geht der Gesetzentwurf nun in das parlamentarische Verfahren. Die abschließende Beschlussfassung obliegt dem Deutschen Bundestag. Wenn alles nach Plan verläuft, könnte das Gesetz Anfang 2024 in Kraft treten und damit der Konsum von Cannabis legalisiert werden. Bis dahin bleibt der Gebrauch jedoch untersagt.

Warum diese Neuausrichtung in der Drogenpolitik?

Die Bundesregierung sieht die bisherige Strategie zur Bekämpfung des Cannabiskonsums als unzureichend an. Trotz zahlreicher Verbote zeigt sich insbesondere bei jüngeren Menschen ein Anstieg im Konsum. Problematisch: Das Cannabis aus illegalen Quellen birgt oft erhebliche Gesundheitsrisiken durch Verunreinigungen und unklaren THC-Gehalt.

Zentrale Ziele des Gesetzes sind:

  • Sicherung der Cannabisqualität und Eindämmung des Schwarzmarktes.
  • Förderung des Gesundheitsschutzes.
  • Stärkung von Aufklärung und Prävention, insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene.

Was sind die Kernpunkte des Gesetzes?

  • Privatanbau von bis zu drei Pflanzen und Weitergabe in nicht-gewerblichen Anbaugemeinschaften an Erwachsene.
  • Straffreier Besitz von bis zu 25 Gramm.
  • Werbe- und Sponsoringverbot.
  • Sonderregelungen für Jugendliche und junge Erwachsene.
  • Einführung von Schutzzonen um Schulen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen.
  • Verstärkte Präventionsmaßnahmen und Programme.

Eine Evaluation des Gesetzes ist vorgesehen, wobei schon nach zwei Jahren ein Zwischenbericht und nach vier Jahren ein abschließender Bericht erwartet wird.