Der Verwaltungsgerichtshof hat Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) nun noch einmal Recht gegeben. Foto: dpa/Fabian Albrecht

Die Rektorin, die die Zulagenaffäre ins Rollen brachte, hält sich für das Opfer einer Intrige. Der Verwaltungsgerichtshof sieht aber dennoch keine Verletzung der Fürsorgepflicht durch das Wissenschaftsministerium. Kommt die nächste Instanz?

Stuttgart - Wenige Wochen vor der Landtagswahl hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim das Vorgehen von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) in der sogenannten Zulagenaffäre bestätigt. Im Streit um die Abwahl der früheren Rektorin der Hochschule für Verwaltung liege keine Verletzung der Fürsorgepflicht des Landes vor, heißt es in der noch nicht veröffentlichten Urteilsbegründung, die unserer Zeitung vorliegt. Die Entscheidung selbst war schon Anfang Oktober gefallen.