Im August 2017 wurde der Schüler Yvan Schneider brutal ermordet. Foto: Archiv/Steffen HonzeraEOS 5D

Der verurteilte Haupttäter im Zementmord-Fall erringt einen kleinen Teilerfolg am Karlsruher Landgericht. Es stehen aber noch weitere Verfahren an, darum bleibt er hinter Gittern.

Stuttgart - Die Frage, ob Yvan Schneiders Mörder jemals wieder auf freien Fuß kommt und ob er sich dann wohl wieder in Stuttgart niederlässt, beschäftigt nicht nur die Familie und Freunde des Opfers. Denn der Fall hat seine Spuren hinterlassen in der Stadt, weit über die engen Kreise des Ermordeten hinaus. Selbst hartgesottenen Kriminalpolizisten kommen mehr als zehn Jahre nach der brutalen Tat noch die Tränen, wenn sie an den sogenannten Zementmord denken. Entsprechend groß war die Aufregung, als im vergangenen Sommer die zehnjährige Jugendstrafe des Haupttäters abgegolten war. Frei kam er danach freilich nicht, denn das Landgericht Stuttgart hatte in seinem Urteil eine anschließende Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.

Nun kommt Bewegung in das Verfahren. Denn Deniz E., der Haupttäter in dem Fall, hat einen kleinen Sieg zu verbuchen: Er hat sich erfolgreich gegen die Unterbringung gewehrt. Das Landgericht Karlsruhe erklärte sie dieser Tage für erledigt. Aufgrund weiterer ausstehender Verfahren bleibt der 29-jährige Mann aber weiterhin weggesperrt.

Der damals 18-jährige Deniz E. hatte den 19 Jahre alten Schüler Yvan Schneider im August 2007 auf einem Feldweg bei Rommelshausen (Rems-Murr-Kreis) mit zwei Komplizen in einen Hinterhalt gelockt und erschlagen. Zusammen mit einem weiteren Helfer zerstückelten die jungen Leute die Leiche und versenkten die Leichenteile, in Blumenkübel einbetoniert, im Neckar. Aufgrund dieser brutalen Entsorgungsweise ging der Fall als Zementmord in die Kriminalgeschichte der Landeshauptstadt ein. Yvan Schneider stand damals kurz vor dem Abitur am Wagenburg-Gymnasium in Stuttgart. Die Tat wurde wenige Tage später entdeckt, weil Anwohner in einem Haus im Stuttgarter Osten einen starken Verwesungsgeruch bemerkten. Dorthin hatte die Täterclique die Leiche zunächst gebracht.

Im März wird der Fall das Stuttgarter Landgericht beschäftigen

Mit der Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe ist die Unterbringung jedoch noch nicht vom Tisch. „Wir haben dagegen sofort Beschwerde eingelegt“, sagt Jan Holzner, der Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Diese habe eine aufschiebende Wirkung. Das heiße, der 29-Jährige bleibe in der geschlossenen Einrichtung untergebracht, bis über die weiteren Schritte eine Entscheidung gefallen sei.

Zum einen muss das Oberlandesgericht Karlsruhe nun über die Beschwerde der Stuttgarter Ermittlungsbehörde entscheiden. Zum anderen steht noch ein weiteres Verfahren aus, nämlich das über die nachträgliche Sicherungsverwahrung des Täters. „Wir haben diese beantragt, weil wir davon ausgehen, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere erhebliche Straftaten begehen wird“, sagt dazu der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Sicherungsverwahrung ist die höchste Sanktion, die das deutsche Strafrecht kennt (siehe Hintergrund). Die Anwältin des verurteilten Mörders gibt zu den aktuellen Ereignissen derzeit keine Stellungnahme ab. Für die Entscheidung über die Unterbringung sind die Karlsruher Richter zuständig, da Deniz E. in der Justizvollzugsanstalt Heimsheim gesessen hatte. Diese liegt im Zuständigkeitsbereich des Karlsruher Landgerichts.

Die Jugendstrafe war im Sommer 2017 abgegolten

Ein Termin für das Verfahren zur Sicherungsverwahrung steht schon fest. Es soll am 20. März beginnen, mehrere Prozesstage sind angesetzt, sagt ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts. Verhandeln werde voraussichtlich die 3. Jugendstrafkammer, da Deniz E. damals nach Jugendstrafrecht verurteilt worden war. Dieses Verfahren ist der Grund, warum der junge Mann auch ohne die Unterbringung und die Beschwerde gegen die Entscheidung des Karlsruher Gerichts nicht auf freien Fuß gekommen wäre: „Im Rahmen dieses Verfahrens ist er einstweilig untergebracht“, sagt Pressestaatsanwalt Jan Holzner. Das könne man sich ähnlich vorstellen wie die Untersuchungshaft bei einem Beschuldigten in einem Strafverfahren bis zum Prozessbeginn.

Die Sicherungsverwahrung hatte die Ermittlungsbehörde vergangenen Sommer beantragt, als die zehn Jahre Jugendstrafe sich dem Ende zuneigten. Für die Entscheidung darüber sind zwei psychiatrische Gutachten erforderlich . Es ist noch nicht bekannt, ob der 29-Jährige sich dafür hat untersuchen lassen. Im Sommer hatte es aus Kreisen der Karlsruher Justiz geheißen, er habe sich einer Untersuchung verweigert. Dabei war es noch nicht um eine Expertise für das nun anstehende Sicherungsverfahren gegangen, sondern um die Grundlage, aufgrund derer nun am Landgericht über die Unterbringung in der Klinik entschieden wurde.