Yvans Mörder kommt vorerst noch nicht auf freien Fuß. Foto: Steffen Honzera

Die Haftstrafe des Haupttäters im Zementmord endet. Auf freien Fuß kommt er vorerst nicht: Es stehen noch Entscheidungen zu seiner Unterbringung in einer Klinik an.

Stuttgart - Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat für den Haupttäter im sogenannten Zementmord die nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt. „Das haben wir gemacht, weil wir ihn nach wie vor für gefährlich halten“, sagt der Sprecher der Ermittlungsbehörde. Der damals 18-jährige Deniz E. war im Jahr 2008 zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte den 19-jährigen Yvan Schneider mit einer List auf einen Feldweg gelockt und dort zusammen mit Komplizen zu Tode geprügelt. Die brutale Tat ging als sogenannter Zementmord in die Stuttgarter Kriminalgeschichte ein. Die Täterclique hatte die Leiche zerstückelt, die Teile in Blumenkübel einbetoniert und im Neckar versenkt.

Entscheidung über eine Klinik-Unterbringung steht noch aus

Die eigentliche Haftstrafe läuft am Dienstag, 15. August, ab. Deniz E. war fünf Tage nach der Tat in Untersuchungshaft gekommen, am 26. August 2007. Dieser Tag zählt als Haftantritt. Yvan war am 21. August ermordet worden. In der Haftzeit habe sich der Täter elf sogenannte Freistellungstage erarbeitet, sodass nun die Strafe entsprechend früher abgegolten wäre. Frei kommt er vorerst dennoch nicht. Denn es laufen noch zwei Verfahren. Zum einen war mit dem Urteil damals eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verfügt worden. „Das ist noch aktuell“, sagt ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart. Die zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Karlsruhe hatte im Juni einen Antrag des Verurteilten abgelehnt, diese Unterbringung für erledigt zu erklären. Deniz E. scheiterte auch mit einer Beschwerde dagegen. Das Oberlandesgericht hat die Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Es soll als Grundlage noch ein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden – dem soll sich der Täter bisher verweigert haben. Am Dienstag wurde er von der Justizvollzugsanstalt Heimsheim (Enzkreis) in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht.

Erst, wenn über die Unterbringung und den Antrag der Stuttgarter Staatsanwaltschaft zur Sicherungsverwahrung entschieden ist, und wenn beide Entscheidungen zu Gunsten des Täters ausfallen, kann Deniz E. auf freien Fuß kommen. Für die Sicherungsverwahrung müssen zwei Gutachten eingeholt werden.