Die Front des Wohnprojekts im Stuttgarter-Süden. Foto: StN

Leben Wohlhabende günstig auf Kosten der Allgemeinheit? Im Stuttgarter Süden scheint das der Fall zu sein. Eigentümer der fraglichen Immobilie ist pikanterweise eine Stiftung, mit dem Zweck Wohnraum für Bedürftige anzubieten.

Stuttgart - Im Stuttgarter Süden, direkt neben dem Heslacher Hallenbad, steht ein bemerkenswertes Haus. An der herrschaftlichen Fassade des Backsteingebäudes prangen Banner gegen Stuttgart 21 und mit klaren Solidaritätsbekundungen für die Hausbesetzer, die im Frühjahr in Heslach aktiv waren. Eigentümer des Gebäudes ist eine Stiftung – die Stiftung Selbsthilfe. Ihr Erklärter Zweck ist laut Gründungsurkunde unter anderem die „Verbesserung der Wohnsituation von sozial Benachteiligten“. Recherchen unserer Zeitung ergaben jetzt jedoch: In den Wohnungen leben Menschen, die womöglich gar nicht benachteiligt sind.

 

Die Stiftung unterhält auf dem Gelände an der Mörikestraße auch Wohnraum, der staatlich subventioniert wurde. Genauer gesagt befinden sich dort neben normalen Wohnungen auch vier Sozialwohnungen mit großzügigen Grundrissen zwischen 138 und 184 Quadratmeter Größe. 5,62 Euro pro Quadratmeter Miete bezahlen die Bewohner, egal ob es sich um die geförderten oder die frei finanzierte Wohnungen handelt. Auf dem freien Markt wären für vergleichbare Wohnungen das Drei- bis Vierfache fällig.

Zwei Mieter auf 200 Quadratmeter

Aus Unterlagen, die unserer Zeitung vorliegen, geht hervor, dass innerhalb der Stiftung ein erbitterter Streit tobt. Die Vorwürfe lassen sich so zusammenfassen: In den Sozialwohnungen im Haus der Stiftung leben Menschen, die in den Schriftstücken mehrfach als „wohlhabend“, als „Doppelverdiener“ oder als Eigentümer von teuer vermieteten Eigentumswohnungen außerhalb des Stiftungsgebäudes beschrieben werden. Zudem steht der Vorwurf im Raum, dass Menschen die knapp 200 Quadratmeter an gefördertem Wohnraum lediglich zu zweit bewohnen. Zum Vergleich: Einer vierköpfigen Familie stünde in einer staatlich subventionierten Sozialwohnung maximal eine Fläche von 90 Quadratmetern zur Verfügung.

Aus den Unterlagen geht weiter hervor, dass die Bewohner der sozial gebundenen Wohnungen ihre immense Wohnfläche gewinnbringend untervermietet haben. In mehreren Dokumenten ist die Rede davon, dass WG-Zimmer zu marktüblichen Preisen von bis zu 350 Euro im Monat untervermietet werden. Die Vorgabe, die sich sowohl aus dem Landesgesetz zur Wohnraumförderung als auch aus internen Positionspapieren der Stiftung ergibt, nämlich dass auch ein Untermieter einer Sozialwohnung über einen Wohnberechtigungsschein verfügen muss, scheinen den Unterlagen zufolge nicht beachtet worden zu sein.

Vorstandsmitglied nimmt zu Vorwürfen Stellung

Außerdem scheint es in der Vergangenheit bereits zahlreiche Versuche gegeben zu haben, die Immobilie, die eigentlich sozialen Zwecken dienen sollte, in lukrativen Privatbesitz umzuwandeln. In den internen Dokumenten wird über einen Schaden in Millionenhöhe spekuliert, der der Stiftung durch eine solche Privatisierung des Gebäudes entstanden wäre. Die Rede ist mitunter davon, dass sich vermögende Menschen hinter dem „Deckmantel eines sozialen Projekts“ bereichern.

Die Chefs der Stiftung zeigen sich von den Vorwürfen überrascht. „Alle Bewohner mussten bei ihrem Einzug einen Wohnberechtigungsschein vorlegen“, lässt Kurt Kühfuss, Mitglied des Stiftungsvorstands, wissen. Und: „Die Fehlbelegungsabgabe wurde abgeschafft. Wir haben deshalb keinen Einblick in die aktuellen Vermögens- oder Verdienstverhältnisse der Bewohner.“ Die Fehlbelegungsabgabe bezieht sich auf ein Gesetz, welches in Baden-Württemberg 2008 abgeschafft wurde. Damals mussten Bewohner einer Sozialwohnung, die beim Gehalt über den gültigen Einkommensgrenzen hinausgewachsen sind, eine erhöhte Miete bezahlen.

Den Vorwurf, dass knapp 200 Quadratmeter große Sozialwohnungen im Haus an der Mörikestraße von lediglich zwei Personen bewohnt werden, streitet Kühfuss ab. Und Untervermietungen seien in Abstimmung mit dem Wohnungsamt „in geringem Umfang zulässig“. Kühfuss verweist darauf, dass zumindest bei Untervermietungen, die länger als drei Monate dauern, ein Wohnberechtigungsschein vorliegen müsse. Der Stiftungsvorstand räumt allerdings ein, dass ein „Pauschalbetrag je nach Zimmergröße zwischen 210 und 350 Euro“ pro Person von den Untermietern verlangt wird. Eine mutmaßlich monatelang ausstehende Antwort der Bewohner zum Umfang mit Untervermietungen der öffentlich bezuschussten Wohnungen sei inzwischen beim Vermieter eingegangen, beteuert der Stiftungsvorstand weiter.

Stadt prüft Strafe für die Stiftung

Und wie steht es um die angeblichen Verkaufsversuche? Kühfuss wiegelt ab. „Es stimmt, dass es vor etwa 2o bis 25 Jahren entsprechende Überlegungen gab“, sagt er. Diese Versuche seien aber abgebrochen worden, „auch weil es vermutlich sehr schwer geworden wäre, die Stiftung aufzulösen“.

Durch die Recherchen unserer Zeitung ist auch die Stadtverwaltung auf den Fall aufmerksam geworden. „Die entsprechende Abgabe gibt es in Baden-Württemberg zwar nicht mehr, wohl aber den Tatbestand der Fehlbelegung selbst“, heißt es im Rathaus. Stadtsprecherin Jana Steinbeck erklärt: „Erlangen wir Kenntnis über eine Fehlbelegung, wird der Fall vom Amt geprüft. Im Zweifel ist eine Geldstrafe oder ein Bußgeld fällig.“ Aktuell sei die Stadt damit beschäftigt, den Fall des Heslacher Stiftungsgebäudes zu prüfen.

Sollte der Stiftungsvorstand mit seiner Darstellung nicht recht haben, und im Haus an der Mörikestraße wären tatsächlich öffentlich subventionierte Wohnungen von Menschen bewohnt, die keiner Unterstützung bedürfen, wäre das Wasser auf die Mühlen derjenigen, die seit Jahren die erneute Einführung der Fehlbelegungsabgabe fordern. „Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat bereits 2016 erhoben, dass bundesweit 54 Prozent der Sozialwohnungen fehlbelegt sind“, sagt Ottmar Wernicke, Landeschef des Eigentümerverbands Haus und Grund. Er fügt hinzu: „Es ist nicht hinnehmbar, dass die tatsächlich Bedürftigen keinen Wohnraum finden, weil dieser von Nichtberechtigten belegt wird.“ Es sei nicht nachvollziehbar, dass bei Sozialwohnungen keine Kontrolle stattfindet, wie dies ansonsten bei der Vergabe von Fördergeldern üblich sei, so Wernicke weiter.

Vermieter richtet einen Solidartransfer ein

Wernicke erhält bei seiner Forderung nun überraschende Rückendeckung. „Die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe wäre ein Mittel, um mit dem knappen Gut an bezahlbarem Wohnraum verantwortlich umzugehen“, sagt beispielsweise Heiner Heizmann vom Caritasverband. Heizmann sitzt zudem als Vertreter der Liga freier Wohlfahrtsverbände in der Wohnraumallianz des Landes. Und auch der Landesvorsitzende des Deutschen Mieterbundes, Rolf Gaßmann, sagt gegenüber unserer Zeitung: „Einige der Argumente, die für die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe angeführt wurden, treffen heute nur noch eingeschränkt zu.“

Mit Blick auf das Thema Fehlbelegungsabgabe erklärt der Vorstand der Stiftung Selbsthilfe im Übrigen, man habe im Haus in Heslach einen sogenannten Solidartransfer eingeführt. Mit dem Geld aus dieser wohlgemerkt freiwilligen Abgabe würden dann Spenden für soziale Zwecke realisiert, so der Vorstand. Unter den Empfängern der Spendengelder ist nach Aussage des Vorstands unter anderem das Bündnis Leerstand Beleben, welches maßgeblich hinter der Hausbesetzung im Frühjahr dieses Jahres in Heslach stand.