Protest gegen Leerstand in Stuttgart im Oktober 2015 – Inzwischen sind an dieser Stelle neue Wohnungen entstanden. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Unbegründeter Leerstand ist seit 2013 illegal. Doch die Städte setzen das Gesetz kaum um. In München arbeiten rund 40 Menschen an der Durchsetzung. Im Südwesten sind es neun.

Stuttgart - Wer eine Wohnung grundlos nicht vermietet, verstößt gegen das Gesetz – genauer gegen das Zweckentfremdungsverbot. Doch anders als in Bayern müssen unwillige Vermieter in Baden-Württemberg offenbar nicht mit einem Bußgeld rechnen. Während im gesamten Südwesten seit Einführung des Verbots im Dezember 2013 kein einziger Cent Bußgeld verhängt wurde, waren es in der bayrischen Landeshauptstadt allein im Jahr 2016 fast 400 000 Euro.

Mit dieser Recherche liefert unsere Zeitung Antworten, welche die SPD im Rahmen einer Landtagsanfrage eigentlich von der grün-schwarzen Regierung erhalten wollte. Entsprechend reagiert Daniel Born, wohnungspolitischer Sprecher der SPD im Landtag: „Wohnraum leer stehen lassen oder zweckentfremden geht gar nicht und muss verfolgt werden.“ Und: „Die Großstädte im Land müssten Vorreiter sein und klar machen, dass Leerstand nicht hingenommen wird.“ Daher müsse die Regierung die Kommunen besser bei der Durchsetzung unterstützen. Das Gesetz gilt im Südwesten aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt in Stuttgart, Tübingen, Konstanz, Heidelberg und Freiburg.

Seit Einführung des Gesetzes wurden in Konstanz 51 Einheiten auf den regulären Wohnungsmarkt zurückgeführt, in Freiburg waren es 40. In Tübingen spricht die Verwaltung von 13 Gebäuden, die entweder wieder bewohnt oder erneut vermietet werden. In Heidelberg wurde auf Anfrage unserer Zeitung noch keine Wohnung aus der Zweckentfremdung zurück auf den Mietmarkt gebracht. Stuttgart meldet 42 Wohnungen, die inzwischen wieder vermietet werden. Zum Vergleich: In München wurden 2016 allein 244 Wohneinheiten aus der Zweckentfremdung zurück auf den Mietmarkt gebracht.