Der Bau von Sozialwohnungen in Stuttgart soll verstärkt werden Foto: dpa

Bei Sozialwohnungen gibt es in Stuttgart erheblichen Nachholbedarf. In neuen Baugebieten soll daher die Quote erhöht werden.

Stuttgart - Um dem Mangel an günstigem Wohnraum zu begegnen, will die Stadtverwaltung den Anteil an Sozialwohnungen in fünf Neubaugebieten auf 60 Prozent aufstocken. Außerdem soll die Quote für Förderprogramme für so genannte mittlere Einkommensbezieher auf 20 Prozent steigen. Eine entsprechende Vorlage wird an diesem Freitag im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen besprochen. Mit dem Vorschlag der Verwaltung könne das Ziel erreicht werden, bis 2019 rund 1800 Wohnungen im sozialen Mietwohnungsbau und 650 im städtischen Förderprogramm für mittlere Einkommensbezieher zu schaffen, so Finanzbürgermeister Michael Föll.

Im vergangenen Jahr war keine einzige neue Sozialwohnung entstanden. Da die Bindungen aus der staatlichen Förderung dieser Wohnungen auslaufen, verliert die Stadt bis 2020 mehrere Tausend Sozialwohnungen. Sie bietet den Wohnungsbaugesellschaften daher eine erneute Förderung an. Angesichts niedriger Zinsen und steigender Mieten ist für diese die Umwandlung in eine nicht geförderte Mietwohnung lukrativ.

Die jetzt geplanten 60 Prozent neue Sozialwohnungen sollen auf dem Schoch-Areal in Feuerbach (75 Sozialwohnungen), in der Klagenfurter Straße in Feuerbach (20), auf dem Gelände des alten Bürgerhospitals (360), in der Böckinger Straße in Zuffenhausen (105) und im Neckarpark (360 Wohnungen in zwei Bauabschnitten) entstehen.

Grundstücksvergabe nach einfachem Auswahlverfahren

Bei dem von OB Fritz Kuhn (Grüne) ins Leben gerufenen Bündnis für Wohnen hätten sich Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften bereit erklärt, wieder in den geförderten Wohnungsbau zu investieren. Sie hätten auch die Bereitschaft signalisiert, die Hälfte der Sozialmietwohnungen „außerhalb der neuen Baugebiete in ihren Beständen zu belegen“, so Föll. Daher werde die Regelung eingeführt, dass die Hälfte des 60-Prozent-Anteils über die mittelbare Belegung im Bestand erfolgen soll.

Mit dieser Regelung will die Verwaltung eine Gettobildung in den Neubaugebieten verhindern. Gesellschaften, bei denen die Belegungsbindung ausläuft, könnten diese auch verlängern, um die Vorgabe zu erfüllen.

Die Grundstücke in den genannten Gebieten sollen nicht in dem vom Gemeinderat vor wenigen Monaten beschlossenen offenen Konzeptverfahren, sondern in einem „einfachen Auswahlverfahren“ vergeben werden. Die Unternehmen müssten sich aber verpflichten, mehrere Architekten für Entwürfe zu beauftragen.