Schon vor der Fortschreibung des Mietspiegels waren bezahlbare Wohnungen in Leinfelden-Echterdingen Mangelware. Foto: imago images/Elmar Gubisch

Die Städte Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen haben ihren gemeinsamen Mietspiegel fortgeschrieben. Demnach sind die ortsüblichen Vergleichsmietpreise in den vergangenen zwei Jahren nur leicht gestiegen. Dazu gibt es unterschiedliche Reaktionen.

Ende vergangenen Jahres haben Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen ihren gemeinsamen Mietspiegel fortgeschrieben. Demnach sind die ortsüblichen Vergleichsmietpreise in diesen beiden Kommunen in den vergangenen zwei Jahren um durchschnittlich 1,7 Prozent – von 10,39 Euro auf 10,57 Euro pro Quadratmeter – gestiegen. Das Mietniveau in in der Stadt Leinfelden-Echterdingen liegt dabei mit elf Euro pro Quadratmeter im Durchschnitt etwas höher als in Filderstadt. Dort werden 10,19 Euro pro Quadratmeter fällig.

 

Die Eigentümervereine Filder und Stuttgart zweifeln dieses Ergebnis nicht an, zeigen sich aber verwundert über diese Entwicklung, wie sie in einer Pressemitteilung bekannt gegeben haben. Damit sei die Mär vom immer teureren Wohnen widerlegt, heißt es darin. Die Aufhebung der Mietpreisbremse und weiterer Restriktionen für den Mietwohnungsmarkt auf den Fildern sehen Vertreter dieser Vereine als logische Konsequenz aus dieser Fortschreibung.

„Das Ergebnis weist eine überraschend geringe Steigerung auf“, stellt Ulrich Wecker, der Geschäftsführer von Haus und Grund Stuttgart, fest. Und: „Die 1,7 Prozent in zwei Jahren entsprechen nicht dem, was wir aus unserer Beratung wie auch aus der Marktbeobachtung wissen.“ Diese Steigerung liege deutlich unter der allgemeinen Preisentwicklung. In der Stadt Esslingen sei das Mietzins-Niveau im gleichen Zeitraum um 8,3 Prozent gestiegen. Darauf weist Ulrich Adam, der Vorsitzende von Haus und Grund Filder, hin. Sollte sich diese Entwicklung in den beiden Filder-Kommunen als Trend verfestigen, entfalle für Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt die Grundlage für die Aufnahme in die Gebietskulisse, in der die Mietpreisbremse gelte. Nach Ansicht von Wecker und Adam könnte daraus nur folgen, „dass sämtliche Restriktionen zur Festlegung des Mietzinses aufgehoben werden müssen“.

„Das kann ich nicht bestätigen“, sagt Jens Rüggeberg, ein Rechtsberater beim DMB-Mieterverein Stuttgart und Umgebung. „Der Mietpreisanstieg ist wahrscheinlich eher im gehobenen Niveau gemäßigter ausgefallen als in den vergangenen Jahren“, sagt er. Dagegen sei „bezahlbarer Wohnraum für Leute, die wenig Einkommen haben, nach wie vor extrem knapp“, betont er. Bei ihm habe sich gerade erst diese Woche eine Frau aus Leinfelden-Echterdingen gemeldet, „die total verzweifelt ist“, wie er sagt. Die 76-Jährige bekomme nur eine schmale Rente, beziehe auch Grundsicherung. Sie habe eine Eigenbedarfskündigung erhalten und finde seit Monaten keine neue Bleibe, deren Miete unter der Obergrenze liegt, die das Sozialamt vorgebe.

Carl-Gustav Kalbfell, Bürgermeister in Leinfelden-Echterdingen, sagt: „Das Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir haben uns an ein erfahrenes Institut gewandt. Der Mieterverein sowie die Eigentümervereine waren eingebunden.“ Mit der nur geringen Steigerung von 1,7 Prozent sei man in der Region auch nicht allein, wenn auch in der Stadt Esslingen ein deutlich höherer Anstieg zu verzeichnen sei.

„Die Mieten in Leinfelden-Echterdingen waren bereits vor der Fortschreibung sehr hoch“, erklärt Carl-Gustav Kalbfell. Möglicherweise sei nun ein gewisser Sättigungsgrad erreicht. Möglicherweise stabilisierten sich die Mieten nun auf einem sehr hohen Niveau. Jens Rüggeberg vom Mieterverein Stuttgart und Umgebung sieht das ähnlich. „Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass die Statistiker richtig gearbeitet haben“, sagt er. Die Zahlen seien sicher richtig. Die Frage aber sei, was diese Entwicklung bedeute. Aus seiner Sicht müssten beispielsweise die Kappungsgrenzen beim Mietzins zwingend beibehalten werden. Beide Städte müssten zwingend mehr Sozialwohnungen bauen.

Für die Erstellung des Mietspiegels „Filder“ war das Institut ALP für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH beauftragt worden. Um die Daten zu erheben, wurden von Juni 2021 an rund 9000 Fragebögen an Vermieter und Mieter verschickt. Ihnen wurden Fragen zur Höhe der Miete und die Ausstattung der Wohnungen gestellt. Die Erhebung lief bis September 2021. 938 Datensätze konnten ausgewertet werden. Um den Mietspiegel an den Markt anzupassen, wurden im Sommer 2023 stichprobenartig 2500 Fragebögen an Mieter und Vermieter verschickt. Eine Fortschreibung, die den Anstieg der Lebenshaltungskosten insgesamt zugrunde gelegt hätte, sollte der Bürgerschaft dabei erspart werden. In der Vorlage an den Filderstädter Gemeinderat hieß es dazu: „Eine Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels anhand des Lebenshaltungskostenindexes würde voraussichtlich zu einer Erhöhung der Basismiettabelle um circa zehn Prozent führen.“

Mehr zum Mietspiegel

Sinn eines Mietspiegels
Der Mietspiegel soll Transparenz und Orientierung für Vermieter und Mieter auf dem Wohnungsmarkt bieten, sowie Unterstützung bei der Einigung zwischen den jeweiligen Mietparteien bezüglich der Miethöhe leisten.

Esslinger Mietspiegel
Auch die Fortschreibung des Esslinger Mietspiegels, der von 2024 an für zwei Jahre gilt, wurde nicht am Verbraucherindex, sondern mit einer Stichprobe ermittelt. Der Mieterbund Esslingen-Göppingen hatte das begrüßt, denn die Lebenshaltungskosten seien in diesem Jahr von außergewöhnlich starken Preisanstiegen bei Energie und Lebensmitteln geprägt gewesen, gab er bekannt. Die Steigerungsrate von 8,3 Prozent, die doppelt so hoch ist wie noch vor zwei Jahren, spiegele den wachsenden dramatischen Wohnungsmangel in Esslingen wider. Wohnen werde für immer mehr Haushalte ein Armutsrisiko.