Weil der Lift in Treffelhausen stillsteht, gilt der Hang nach Auffassung des Regierungspräsidiums Stuttgart nicht als Sportstätte, sondern als gewöhnlicher Hügel (Archivbild). Foto: Horst Rudel

An zwei Tagen muss die Polizei den Skihang in Treffelhausen räumen, dann wird die Piste ganz gesperrt, nur um kurze Zeit später wieder freigeben zu werden. Jetzt machen Landratsamt und Polizei den Parkplatz dicht. Was hat es damit auf sich?

Treffelhausen - Der Skilift im Böhmenkircher Ortsteil Treffelhausen (Landkreis Göppingen) sorgt in diesen Tagen immer wieder für Schlagzeilen: Am vergangenen Sonntag tummelten sich dort bis zu 2000 Menschen, der Skilift-Betreiber und der Bürgermeister Matthias Nägele ließen den Hang von der Polizei räumen. Am Montag zeichnete sich ein ähnliches Bild, die Konsequenzen waren die gleichen. Noch dazu wurde der Hang am Montagabend gesperrt – und zwar nicht nur, weil der Corona-Mindestabstand nicht eingehalten wurde, sondern auch, weil es sich nach Auffassung der Verantwortlichen bei dem Skihang um eine Sportstätte handelt und die Nutzung im Sinne der Corona-Regeln nicht zulässig ist.

Das Regierungspräsidium Baden-Württemberg sieht das allerdings anders. Das Göppinger Landratsamt hat der Mittelbehörde den Fall zur Prüfung vorgelegt – mit folgendem Ergebnis: Das Regierungspräsidium vertritt die Auffassung, dass ein Skihang nur dann als Sportanlage gilt, wenn der Skilift in Betrieb ist. Weil das in Treffelhausen aber nicht der Fall ist, handelt es sich um einen ganz normalen Hügel auf der Schwäbischen Alb.

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Die Konsequenz: Die Gemeinde Böhmenkirch hat die Sperrung wieder aufgehoben und den Hang freigegeben. Schlittenfahren ist also wieder möglich, solange der Betreiber selbst seinen Hang nicht sperrt. Das zuständige Landratsamt will trotzdem verhindern, dass Wintersportler erneut die Piste stürmen und sich und andere so einem erhöhten Ansteckungsrisiko aussetzen und hat deshalb zumindest den Schotterparkplatz am Skilift sperren lassen. Das teilten die Behörde und die Polizei am Donnerstag mit.

Zwar seien am Dreikönigstag keine erneuten Verstöße gegen die Corona-Verordnung beobachten worden, in den kommenden Tagen sei dies aber wieder zu befürchten, heißt es seitens der Polizei. Die Sperrung soll bis auf weiteres gelten. Noch dazu wird die Polizei die Skihänge in der Region weiter überwachen, dabei auch gegen Falschparker vorgehen und die Pisten bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung erneut räumen. Denn das ist im Gegensatz zu einer Sperrung zulässig.