Windräder am Goldboden nördlich von Thomashardt prägen bereits das Bild. Foto: /Peter Stotz

Lichtenwald nimmt Stellung zur künftigen Regionalplanung. Der Gemeinderat fordert Vorrang für Erholung und Landschaftsschutz auf dem Schurwald.

Die Gemeinde Lichtenwald findet den Bau weiterer Windkraftanlagen auf dem Schurwald wegen befürchteter Beeinträchtigungen des Landschaftsbild, der Natur und der Menschen für nicht sinnvoll. Nun hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, zur Diskussion um die Teilfortschreibung des Regionalplans gegenüber dem Verband Region Stuttgart eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

 

Der Bürgermeister Ferdinand Rentschler erläuterte, dass der Verband Region Stuttgart den Regionalplan fortschreiben müsse. Dabei gehe es insbesondere darum, den vom Bund gesetzlich festgelegten Platzbedarf für Windkraftanlagen von mindestens 1,8 Prozent der Fläche des Landes konkret für die Region abzubilden. Ferner soll der Abstand zwischen den Vorranggebieten für die Windkraft und der Wohnbebauung auf 800 Meter festgeschrieben werden. Während der Bund die Flächendefinition bis Ende 2032 erledigt sehen will, habe das Land wegen des großen Nachholbedarfs den zeitlichen Horizont für die Identifikation möglicher Flächen zur Produktion von Windenergie auf Ende September 2025 vorgezogen. „Das sind sehr sportliche Planungsvorgaben“, findet Rentschler.

Hohe rechtliche Hürden

Lichtenwald wird von einem Vorranggebiet tangiert, in dem sich die drei Windräder am Goldboden nordwestlich von Thomashardt drehen. Die Regionalplanung zur Windkraft bedeute nicht, dass nun noch mehr Flächen für Anlagen ausgewiesen und dann noch mehr Windräder gebaut werden, betonte Rentschler. Es gehe lediglich darum, die geforderten Mindestflächen zu definieren. Wenn dies im vorgegebenen Zeitrahmen nicht geschehe, könnten theoretisch überall Windkraftanlagen gebaut werden.

Doch dafür bestünden hohe rechtliche Hürden, ein weiterer Ausbau sei eher nicht zu erwarten. „Es wären zahlreiche Schutzgüter wie Artenschutz, Landschaftsbild, Biotope, Wald und Naherholung erheblich beeinträchtigt“, so Rentschler. Deshalb sei es aus Sicht der Ortsverwaltung ausreichend, wenn der Gemeinderat das Planungsvorhaben lediglich zur Kenntnis nehme.

Dies sah das Gremium anders. Michael Haueis (LBL) und sein Fraktionskollege Armin Storz hatten beim Studium der Gebietskarten für die Regionalplanung 22 theoretisch mögliche Standorte für Windkraftanlagen in acht Vorranggebieten auf dem vorderen und mittleren Schurwald identifiziert. „Wir sollten auf jeden Fall eine Stellungnahme abgeben, denn wenn an diesen Standorten gebaut würde, wäre der Schurwald als attraktive Region verloren“, sagte Storz.

Fraktionen fürchten „erhebliche Belastungen der Anwohner“

Haueis legte dazu den gemeinsamen Antrag der Fraktionen LBL und FUW vor, man möge gegenüber dem Regionalverband erklären, dass „die Gemeinde Lichtenwald den Windkraftausbau in dicht besiedelten Gebieten wie der Region Stuttgart kritisch“ sieht. „Erhebliche Belastungen der Anwohner“ seien zu befürchtet. Ferner würden die bereits beschränkten Naturräume weiter eingeengt. Diese Einschätzung beruhe darauf, dass nur mäßige Windstromerträge zu erwarten seien, dagegen „massive Nachteile und Beeinträchtigungen für Landschaft, Natur und Menschen“. Laut dem Antrag wird die Qualität des Landschaftsbilds bei den acht Vorranggebieten auf dem Schurwald als hoch eingestuft, fünf davon liegen in Landschaftsschutzgebieten, alle in Waldgebieten. Insgesamt erscheine „der Ausbau der Windkraft auf dem Schurwald nicht sinnvoll und sachgerecht“. Dem schlossen sich Ratsmitglieder und der Bürgermeister einmütig an.