In Baden-Württemberg sollen am 15. März mehr Schüler im Präsenzunterricht sein. (Symbolbild) Foto: dpa/Ronny Hartmann

Eigentlich wollte Kultusministerin Eisenmann schon am Montag wieder mehr Kinder in die Schulen zurückholen. Jetzt dauert es doch noch eine Woche länger und bleibt auf die Klassen 1 bis 6 begrenzt. Schließlich muss man das massenhafte Testen noch regeln.

Stuttgart - Baden-Württemberg geht am 15. März den nächsten Öffnungsschritt bei den Schulen im Land. In den weiterführenden Schulen sollen bis zu den Osterferien zunächst die Klassen 5 und 6 wieder Präsenzunterricht bekommen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus Regierungskreisen in Stuttgart. Es sollen alle Schülerinnen und Schüler ins Schulgebäude kommen und dort auf mehrere Räume verteilt werden.

Nachdem schon die Grundschulen vor knapp zwei Wochen mit Wechselunterricht gestartet waren, sollen diese nun am 15. März in den „eingeschränkten Regelbetrieb“ übergehen, das heißt die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. In Baden-Württemberg sind außerdem die Abschlussklassen teilweise wieder im Präsenzunterricht. Wann es für die Mittelstufe wieder losgeht, soll erst später entschieden werden.

Ländern haben bei Schulöffnungen wieder freie Hand

Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) wollte eigentlich schon am kommenden Montag den nächsten Öffnungsschritt gehen. Doch Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte sich skeptisch gezeigt, ob es so schnell gelingen kann, die Wiedereröffnung der Schulen mit genügend Schnelltests bei Schülerinnen und Schülern abzusichern.

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Die Bund-Länder-Runde am Mittwoch hatte den Ländern bei der Frage weiterer Schulöffnungen wieder freie Hand gegeben. In dem Beschluss heißt es lediglich: „Für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung stellen die Länder im Rahmen von Testkonzepten sicher, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten. Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen.“