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Ein 20-Jähriger wird wegen versuchten Totschlags verurteilt. Er fühlte sich von einem singenden Radfahrer provoziert.

Weinstadt - Das spätere Opfer einer Messerattacke in Weinstadt hatte keine Ahnung, warum der 20-jährige Angreifer so wütend auf ihn gewesen ist. Der Familienvater war am Abend des 6. Juni mit seinem Fahrrad auf einem Feldweg unterwegs zu einer Flüchtlingsunterkunft, um mit einem Bewohner auf einer Spielekonsole Fußball zu spielen. Auf der Fahrt hörte er über Kopfhörer Musik und sang laut mit, als ihm der Angeklagte entgegen kam. Dieser fühlte sich von dem Gesang belästigt. „Es kam zu einem Gefuchtel, das der Mann auf dem Fahrrad nicht verstand“, sagte die Vorsitzende Richterin der 4. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts, die den 20-Jährigen nun zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags verurteilte. Denn wenig später an jenem Abend hat der junge Mann den Fahrradfahrer mit einem Messer schwer verletzt.

Messerstiche statt Versöhnung

Dieser hatte der Begegnung auf dem Feldweg zunächst keinerlei Bedeutung geschenkt. Im Zimmer seines Freundes war bereits eine Partie virtuellen Fußballs in vollem Gange, als vor dem Fenster der 20-Jährige vorbei ging und seinen vermeintlichen Kontrahenten wieder erkannte. Wutentbrannt stürmte er in das Zimmer, wo er sich mangels Sprachkenntnisse nicht richtig verständlich machen konnte. „Du sollst nicht soso machen“, rief er und fuchtelte wütend mit den Händen. Der Bewohner des Zimmers konnte zwar zusammen mit seinem Besucher und Nachbarn den zornigen Mann aus dem Raum bugsieren. Doch wollte sein Besucher nun klären, warum der andere so wütend war und den Grund dafür aus der Welt schaffen.

Als er bei ihm ankam, packte diesen jedoch schon wieder die Wut und nach wenigen Worten wurde er sogar handgreiflich. Nachdem sein Gegenüber durch einen Stoß zu Boden gegangen war, zog er ein Messer und stach vier Mal auf den am Boden Liegenden ein. „Wie oft in solchen Fällen empfand der Mann das nicht als Stiche, sondern als Schläge auf den Rücken“, erklärte die Vorsitzende Richterin in der mündlichen Urteilsbegründung. Während er sich aufzurappeln versuchte, verletzte ihn der 20-Jährige noch zwei Mal an der Schulter. „Gezielt hatte er auf den Hals, was nur nicht gelang, weil der Mann sich wegdrehte“, so die Richterin. Dass Stiche in den Hals tödlich sind, sei „eine Art archaisches Wissen“, so die Juristin. Dahinter habe eine Tötungsabsicht gestanden, war sich das Gericht sicher, weshalb der 20-Jährige wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde.

Nachbarn trennen die Kontrahenten

Mehrere andere Bewohner der Flüchtlingsunterkunft gingen dazwischen und riefen die Polizei. Der Getroffene war so außer sich, dass er nicht bemerkte, wie schwer er verletzt war. „Er rief laut, dass er dem 1000 Euro gebe, der ihm sage, wo sein Angreifer wohnt“, so die Richterin weiter. Doch zu weiterem Händel kam es nicht, nachdem die Polizei eingetroffen war.

Der 20-Jährige, der aus Afghanistan stammt, aber zuletzt mit seiner Familie in der Türkei lebte, spricht kaum Deutsch, kann weder richtig lesen noch schreiben. „Nutzen Sie die Haftzeit, um das zu lernen und vor allem, um Ihre Deutschkenntnisse zu verbessern“, riet ihm die Vorsitzende Richterin zum Schluss. Ohne Sprache habe er hierzulande keine Zukunft.