Die Kindergrundsicherung soll ab 2025 kommen. Foto: M-Production / shutterstock.com

Wir haben die wichtigsten Punkte der geplanten Kindergrundsicherung leicht verständlich für Sie zusammengefasst.

Die Kindergrundsicherung ist ein geplantes Sozialleistungsprogramm in Deutschland mit dem Ziel, Kinderarmut zu bekämpfen und Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche zu fördern. Das Programm soll ab 2025 in Kraft treten.

Warum ist es notwendig?

  • Jedes fünfte Kind in Deutschland ist arm oder von Armut bedroht.
  • Die aktuelle Situation wirkt sich negativ auf Bildung, Gesundheit und soziale Teilhabe aus.
  • Viele Familien nutzen die vorhandenen Leistungen nicht, da sie zu komplex sind oder die Eltern sie nicht kennen.

Was soll die Kindergrundsicherung erreichen?

  • Schutz vor Armut und Förderung der Chancengleichheit.
  • Erreichen von mehr Familien und Kindern, um verdeckte Armut zu bekämpfen.
  • Vereinfachung des bestehenden Systems der Familienförderung.

Wie ist die Leistung gestaltet?

  • Es gibt einen Garantiebetrag von 250 Euro, der für alle Kinder gleich hoch ist und das heutige Kindergeld ersetzt.
  • Ein einkommensabhängiger Zusatzbetrag soll Familien mit weniger Einkommen stärker unterstützen.
  • Beide Beträge zusammen sollen das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder abdecken.

Wer ist berechtigt?

  • Alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr.
  • Jugendliche, die eine Ausbildung machen, bis zum 25. Lebensjahr.
  • Studierende höchstens bis zum Alter von 27 Jahren.

Wie wird die Leistung beantragt?

  • Die Beantragung soll in Zukunft einfach und online möglich sein.
  • Es soll eine zentrale Anlaufstelle für alle Kinderleistungen geben.

Weitere Details

  • Verschiedene familienpolitische Leistungen wie Kindergeld, Sozialhilfe und Kinderzuschlag werden in der Kindergrundsicherung gebündelt.
  • Das Bildungs- und Teilhabepaket wird modernisiert und soll einfacher zu beantragen sein.
  • Ein Gesetzesentwurf ist in Arbeit und soll nach der Sommerpause 2023 im Kabinett vorgelegt werden.