Auch Kinder brauchen jetzt einen richtigen Reisepass. Foto: David M. Skiba / shutterstock.com

Seit dem 01. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Was der Grund dafür ist und welche Alternativen es gibt, lesen Sie hier.

Dass der Kinderreisepass abgeschafft wurde, hat zwei Hauptgründe. Zum einen zog die kurze Gültigkeitsdauer von einem Jahr einen enormen Verwaltungsakt mit Neubeantragungen und Verlängerungen nach sich. Dieser Aufwand kann durch die Abschaffung eingespart werden. Zum anderen war die Verwendbarkeit des Kinderreisepasses ohnehin eingeschränkt, da viele Länder das Dokument entweder gar nicht akzeptierten oder aber eine gewisse Restgültigkeit von zum Beispiel 3 oder 6 Monaten forderten. Bei einer Gültigkeitsdauer von nur einem Jahr wurde das nicht selten zum Problem. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die Bundesregierung den Kinderreisepass abgeschafft hat, um den damit verbunden Verwaltungsaufwand abzuschaffen und Familien auf Reisen ein allgemein anerkanntes Dokument an die Hand zu geben.

Welches Dokument statt Kinderreisepass?

Nun, da der Kinderreisepass abgeschafft wurde, brauchen Kinder entweder einen Personalausweis für Reisen innerhalb der EU oder einen Reisepass für Reisen außerhalb der EU. Letzterer kostet für Personen unter 24 Jahren regulär 37,50 Euro und ist 6 Jahre gültig. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat weist darauf hin, dass insbesondere bei Kleinkindern und Säuglingen die Gesichtserkennung per Passfoto bereits wenige Monate nach der Ausstellung des Reisepasses schwierig sein kann. Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, sollte daher frühzeitig ein neuer Reisepass beantragt werden, falls nötig. Alte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem regulären Ablaufdatum. Dieses finden Sie auf dem Dokument.