Die Bundestagswahlen rücken näher - Ab wann dürfen Wahlplakate aufgehängt werden? Mehr dazu hier. Foto: Cineberg / Shutterstock.com

Die Bundestagswahl rückt langsam näher. Spätestens seitdem nun auch die ersten Wahlplakate zu sehen sind, werden die Menschen daran erinnert. Aber ab wann dürfen Wahlplakate eigentlich aufgehängt werden?

Wann Wahlplakate aufgehängt werden dürfen, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Die Landkreise und Gemeinden entscheiden hier teilweise sehr individuell. In der Regel dürfen Wahlplakate in den meisten Regionen etwa 6 bis 8 Wochen vor dem Wahltag aufgehängt werden. Manche Gemeinden in Deutschland beginnen das Plakatieren auch erst 4 Wochen vor dem Wahltag. Ankündigende Veranstaltungswerbung wird dabei oft separat betrachtet und früher zugelassen.

 

In den meisten Orten der Region Stuttgart zum Beispiel ist das Aufhängen der Wahlplakate ab 6 Wochen vor dem Wahltag zugelassen, wie uns das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart mitteilte. Somit konnten bereits seit Sonntag, dem 13. Januar 2025, die ersten Wahlplakate aufgehängt werden. Im Gegensatz zu den allgemeinen Wahlplakaten wird „ankündigende Veranstaltungswerbung“ im Rahmen der Wahl auch in Stuttgart früher zugelassen. Hier ist diese ab 12 Wochen vor der Wahl erlaubt.

Brauchen Parteien eine Erlaubnis für Wahlplakate?

Plakatierungen benötigen allgemein eine Genehmigung. Da Parteien aber auch einen Anspruch auf Wahlwerbung mittels Plakaten haben, steht dabei eher die Nutzung des Ortes im Vordergrund. Hierfür sind vor allem die Vorgaben der StVO entscheidend, weswegen man auch von einer „Sondernutzungserlaubnis“ (1) spricht. Dadurch entstehen mit der Genehmigung Auflagen, welche die Anbringung der Plakate zum Beispiel an Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen und in Einmündungsbereichen untersagt.

Wann müssen Wahlplakate abgehängt werden?

Wann das Abhängen der Wahlplakate zu erfolgen hat, ist ebenfalls nicht einheitlich geregelt. In der Regel müssen Wahlplakate von den Parteien bis spätestens eine Woche nach den Wahlen wieder abgehängt werden, wenn keine andere Genehmigung erteilt wurde. Allerdings ist das Abhängen in einigen Regionen in Deutschland ohne konkrete Frist und somit eher schwammig geregelt. Das Abhängen soll dann zum Beispiel „zeitnah“ oder „unverzüglich“ erfolgen. Das führt nicht selten dazu, dass Wahlplakate auch Wochen nach der Wahl hängen bleiben.

Dass Auflagen zur Anbringung und Entfernung von Wahlplakaten nicht immer umfänglich eingehalten werden, war allerdings auch in Stuttgart, trotz konkreter Fristen und Regelungen, immer wieder der Fall. Bei der Bundestagswahl 2025 soll ein „Fairness-Abkommen“ die Parteien anhalten, Genehmigungsvorgaben besser einzuhalten. Fast alle im Bundestag vertretenen Parteien haben sich auf einen Regelrahmen für das Abkommen einigen können. AfD und BSW sind allerdings nicht beteiligt.