Wegen einer Zigarette kam es zu einem handfesten Streit. Foto: dpa

Wegen einer Zigarette kam es zu einem handfesten Streit auf dem Platz vor der Rommelshauser Rumold-Realschule. Richter Kirbach stellt schließlich das Verfahren gegen einen psychisch kranken Angeklagten ein.

Waiblingen/Rommelshausen - Der Platz vor der Rommelshauser Rumold-Realschule lädt zum gemütlichen Herumsitzen ein, offenbar sogar zur Winterszeit. Für manchen Jugendlichen gehört dazu auch eine Zigarette. Die genoss der 16-Jährige Peter R. (alle Namen geändert) dort im Dezember vergangenen Jahres. Weil Rauchen aber erst ab 18 Jahren erlaubt ist, störte sich Remigius B. daran.

Der 45-Jährige ist als Montagearbeiter in einer Behindertenwerkstätte tätig und hatte zur Tatzeit nach eigener Aussage „einen schlechten Tag“. Zudem stand der psychisch kranke Mann unter der Wirkung eines atypischen Neuroleptikums, eines Medikaments, das zur Behandlung psychischer Störungen eingesetzt wird. Dadurch habe er starke Nebenwirkungen gehabt, sagte er zum Direktor des Waiblinger Amtsgerichts. Dort wurde kürzlich über die strafrechtlichen Folgen der Raucherpause verhandelt. Gefährliche Körperverletzung in einem minderschweren Fall warf die Staatsanwältin Remigius B. vor.

Wenig diplomatisch

Offensichtlich war der Winnender bei seiner Ermahnung von Anfang an wenig diplomatisch vorgegangen. „Er hat gesagt, wir wären die asoziale Jugend von heute“, sagte der als Opferzeuge geladene Peter R. in dem Prozess. Fünfmal will der Rommelshauser von Remigius B. angetatscht worden sein. „Es wurde sehr aggressiv, von beiden Seiten“, räumte auch Remigius B. ein. Als er sich schließlich abwandte, folgte ihm Peter R. schnellen Schrittes, „um ihn zu fragen, warum er mich angetatscht hat.“ Dazu kam es aber nicht, denn Remigius B. befürchtete offenbar eine Tätlichkeit und startete seinerseits einen überraschenden Angriff. Mittels Reizgas setzte er Peter R. außer Gefecht. Ein zugeschwollenes Auge und diverse Rötungen waren die schmerzhafte Folge.

Angeklagter zeigt sich einsichtig

Für seinen allzu freizügigen Gebrauch des Abwehrsprays hatte Remigius B. zunächst einen Strafbefehl erhalten, gegen den er Einspruch einlegte. Anlässlich der deswegen angesetzten Gerichtsverhandlung stellte sich das Geschehen dann doch nicht mehr ganz so dramatisch dar, zumal sich der inzwischen mit einem anderen Medikament behandelte Angeklagte einsichtig zeigte: „Ich bin da mitschuldig. Ich habe das schon blöd formuliert. Wegen einer Zigarette so einen Streit anzufangen ist ja Blödsinn.“

Nach Einschätzung von Richter Kirbach hat Remigius B. möglicherweise einen Angriff befürchtet, der tatsächlich aber nicht stattfand und wohl auch nicht geplant war. Juristisch ist sein überzogenes Verhalten letztlich als bloße Fahrlässigkeit einzustufen. Weil die Schuld des Angeklagten aber allzu gering war, schlug Richter Kirbach die Einstellung des Verfahrens vor. Nachdem sowohl die Staatsanwältin, als auch der sichtlich erleichterte Angeklagte zugestimmt hatten, bleibt Remigius B. damit weiterhin ohne Eintragung im Vorstrafenregister.