In der Innenstadt ist das Mitführen von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen in den Nächten des Wochenendes verboten. Foto: 7aktuell/Daniel Jüptner (Achiv)

Wegen einer neuen rechtlichen Einschätzung des Innenministeriums war es zu Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Messerverbotszonen-Verordnung gekommen. Was tut die Stadt Stuttgart?

Wegen einer neuen rechtlichen Einschätzung des Landesinnenministeriums waren Anfang November Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Waffenverbotszone in der Stuttgarter Innenstadt aufgekommen. Der Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) hat die Verordnung zur Waffen- und Messerverbotszone neu erlassen.

Eine Antwort auf eine Anfrage aus Mannheim ändert die Lage

Ausgelöst worden war dieser Prozess durch eine Anfrage des Mannheimer OB Christian Specht (CDU). Er will für seine Stadt ebenfalls eine solche Zone einrichten. Als er sich ans Innenministerium wandte, um herauszufinden, wie das formal zu erfolgen hat, erfuhr er, dass der OB die Verordnung erlassen muss, nicht der Gemeinderat. Das regelt die Waffenverbotszonensubdelegationsverordnung. In dieser steht, dass das Innenministerium die gemäß dem Waffengesetz mögliche Einrichtung der Verbotszonen auf die Kreispolizeibehörde überträgt – also auf die Stadtverwaltung. Entschieden hatte in Stuttgart allerdings der Gemeinderat. Um dem Rechnung zu tragen, erließ Nopper nun die Verordnung erneut. Die Stadt gehe davon aus, dass bereits verhängte Bußgelder wegen Verstößen gegen das Verbot gültig bleiben.

Das Waffen- und Messerverbot gilt im Bereich innerhalb des City-Ringes und im Stadtgarten. Die Polizei hatte sich für eine solche Regelung starkgemacht, weil sie eine hohe Zunahme an Gewaltdelikten mit Messern verzeichnet hatte.