In den sogenannten Drogenkonsumräumen soll es Abhängigen möglich sein, Drogen unter hygienischen Bedingungen einzunehmen. Foto: dpa

In Drogenkonsumräumen können Abhängige Rauschmittel spritzen, schniefen und rauchen. Das soll Infektionen vermeiden. Das Sozialministerium will das für den Südwesten – nach einem Hilferuf aus Karlsruhe.

Stuttgart/Karlsruhe - Gibt es in Baden-Württemberg bald Drogenkonsumräume? Ein entsprechender Vorschlag von Sozialminister Manne Lucha (Grüne) liegt dem CDU-geführten Innenministerium vor. „Wir werden das sorgfältig fachlich prüfen“, sagte ein Sprecher am Donnerstag auf Anfrage. Man wisse von dem Vorschlag jedoch erst seit Mittwoch.

Nach einem Bericht der „Südwest Presse“ (Donnerstag) sind Hintergrund Pläne der Stadt Karlsruhe: Süchtige sollen in einem solchen Raum mitgebrachte Substanzen wie Kokain oder Heroin unter hygienischen Bedingungen einnehmen können. Ziel sei es, Überdosierungen und Infektionen zu vermeiden. Auch solle der öffentliche Raum entlastet werden, heißt es in einem Konzept, das im Hauptausschuss des Karlsruher Gemeinderats am kommenden Dienstag behandelt wird.

Reaktion auf Anwohnerbeschwerden aus Karlsruhe

Oberbürgermeister Frank Mentrup (SPD) hat die Landesregierung gebeten, die für die Pläne erforderliche Rechtsverordnung zu erstellen. Er reagierte damit auf Anwohnerbeschwerden in der Karlsruher Südstadt. Viele Anwohner fühlen sich nicht mehr wohl und sicher, weil – so die städtische Vorlage für den Ausschuss – „zeitweise bis zu 60 Personen“ am Werderplatz Drogen und Alkohol konsumieren. „Nach Angaben von Geschäftsleuten und Anwohnern hat sich die Szene in den vergangenen Jahren nahezu verdreifacht“, heißt es darin weiter.

Lucha unterstützt das Vorhaben, das eine Ausstiegsberatung und medizinische Betreuung umfassen soll. „Der erste Kampf gilt der Suchtprävention. Aber wir wollen diejenigen, die süchtig sind, nicht sich selbst überlassen“, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums der Zeitung.

Sechs weitere Bundesländer betreiben Drogenräume

Bislang haben sechs Bundesländer von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, per Rechtsverordnung den Betrieb von Drogenkonsumräumen zu ermöglichen. Ob Baden-Württemberg dem Beispiel von Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland folgt, hängt nun von der Entscheidung der CDU-Minister Thomas Strobl (Inneres) und Guido Wolf (Justiz) ab.