Der ausgebrannte Balkon in der Möhringer Straße in Stuttgart-Heslach – die heiße Glut kam von oben Foto: 7aktuell.de/Herlinger

Es qualmt und duftet – die Grillsaison hat bei bestem Frühlingswetter begonnen. Auf Balkonen ist das aber besonders gefährlich – dies zeigt der jüngste Brand in Stuttgart mit vier Verletzten und 15 000 Euro Schaden.

Stuttgart - Eine schwarze Rauchwolke steigt über Heslach auf. Bei der Feuerwehr gehen zeitgleich bis zu 40 Notrufe ein: Die Zeugen berichten von einem großen Dachstuhlbrand in der Möhringer Straße. Die Besatzung eines zufällig über das Gebiet fliegenden Rettungshubschraubers meldet über Funk einen größeren Gebäudebrand. Die Leitstelle der Feuerwehr löst zweiten Alarm aus, damit rücken gleich zwei komplette Löschzüge in den Stuttgarter Süden aus.

Der weithin sichtbare Brand am Montagabend sorgt für Aufsehen im Stadtzentrum. Das Haus an der Möhringer Straße wird evakuiert, 30 Bewohner müssen das Gebäude verlassen. Eine 27-jährige Polizistin und zwei 24 und 36 Jahre alte Beamte erleiden bei der Rettungsaktion leichte Rauchvergiftungen. Die Wehrmänner um Einsatzleiter Hartmut Sick stellen fest, dass ein Balkon im ersten Stock in Flammen steht, dass das Feuer über die Holzverkleidung auf darüberliegende Geschosse überspringt. Einsatzkräfte finden eine Person im verrauchten Treppenhaus und retten sie. Die 60-jährige Bewohnerin, auf deren Balkon das Feuer ausgebrochen war, kommt mit einer Rauchvergiftung ins Krankenhaus, ihre Katze wird vom Tiernotdienst ins Tierheim gebracht.

Immerhin hat der schnelle Einsatz der Feuerwehr Schlimmeres verhindert. Der Schaden wird von der Polizei auf 15 000 Euro geschätzt. Doch die Ursache des Brandes hat zur Überraschung aller nichts mit der 60-Jährigen zu tun, deren Balkon da in Flammen aufgegangen war.

„Auf einem der Stockwerke darüber ist auf dem Balkon gegrillt worden“, fast Polizeisprecher Stephan Widmann die Ergebnisse der mehrtägigen Ermittlungen zusammen. Dabei muss unbemerkt ein glühendes Teil nach unten gefallen sein und offenbar eine Markise in Brand gesetzt haben. „Über den genauen Ablauf können wir noch keine Angaben machen“, sagt Widmann.

Damit ist das Grillen wieder zum heißen Thema in Stuttgart und der Region geworden. Denn am selben Tag, kurz nach 20 Uhr, musste in Filderstadt-Bonlanden (Kreis Esslingen) die Feuerwehr ausrücken, weil ein Gasgrill auf einem Balkon im vierten Stock in Flammen aufgegangen war. „Offenbar war die Gaszuleitung undicht“, sagt Polizeisprecherin Natalie Winter. 25 Feuerwehrleute waren zum Glück schnell in der Finkenstraße, so dass ein größerer Schaden verhindert werden konnte.

Glimpflich ging eine Woche davor ein Zwischenfall im benachbarten Leinfelden-Echterdingen aus, als im Stadtteil Stetten brennendes Fett den Verbindungsschlauch der Gasflasche in Brand setzte. Das Gas strömte unter hohem Druck aus und entzündete sich. Ein Löschzug hielt den Schaden in Grenzen. Der 58-jährige Bewohner muss sich aber einen neuen Grill kaufen. Bei weiteren Grillunfällen in Villingen, Mannheim und Ulm gab es in diesen Tagen einen Schwer- und drei Leichtverletzte sowie mehrere Zehntausend Euro Schaden.

Doch ist das Grillen auf Balkonen, auf Terrassen und im Garten überhaupt erlaubt? Die Antwort: Es kommt drauf an. „Es lassen sich keine allgemeingültigen Regelungen über das Grillen aufstellen“, sagt der Geschäftsführer des Stuttgarter Haus- und Grundbesitzervereins, Ulrich Wecker. In der Regel sei das Grillen in Hausordnung und Mietvertrag untersagt oder erheblich eingeschränkt. Es gehe eben um ein gedeihliches Miteinander: „Was für den einen verführerische Düfte von Gebratenem sind, wird von Nachbarn oft nur als Rauchschwaden empfunden“, so Wecker. Oft genug entscheiden die Gerichte. Und die rümpfen schnell die Nase: „Ein Grillverbot im Mietvertrag“, so Wecker, „wird als gerechtfertigt angesehen.“