Justizia ist blind. Vor dem Amtsgericht Böblingen wird aber dennoch ein Urteil gesprochen. Foto: /Britta Pedersen/dpa

Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung: Zwei junge Flüchtlinge haben einen Berg Probleme, aber auch einiges auf dem Kerbholz.

Böblingen - Zwischendurch wähnte sich der Vorsitzende Richter in einer „Märchenstunde“, so diffus klangen die Schilderungen eines Zeugen, der „selbst wohl auch kein Waisenknabe“ sei, wie der Richter meinte. Vor allem dieser letzte der sechs Anklagepunkte, die Haupttat, zeigte die Problemlage deutlich auf, wegen der ein 20-Jähriger und ein 19-Jähriger vor dem Böblinger Amtsgericht standen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Taten der Flüchtlinge sich entsprechend der Anklage ereignet haben: Es ging um mehrere gemeinsam begangene Körperverletzungen, darunter schwere Taten, Beleidigungen und Bedrohungen. Dafür wurde der Haupttäter zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt, über deren Bewährung in sechs Monaten entschieden wird, solange bleibt er auf freiem Fuß. Der 20-Jährige, der mit 16 Jahren als unbegleiteter Flüchtling aus dem Iran nach Deutschland gekommen war, darf in dieser Zeit nicht mit Alkohol im Blut erwischt werden, er muss zur Suchtberatung, ein Sozialtraining absolvieren und 100 Arbeitsstunden ableisten. „Ihre Zündschnur ist zu kurz, daher bleiben Sie am besten ganz abstinent!“, schlug der Vorsitzende Richter vor. Der zweite Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.

Schlägerei auf dem Flugfeld

Die Haupttat hat sich im vergangenen Sommer auf dem Böblinger Flugfeld ereignet. Der 20-Jährige und sein 19-jähriger Kumpel hatten sich mit einem Bekannten auf dem Flugfeld verabredet, um „etwas zu klären“. Wobei es genau gegangen war, blieb auch vor Gericht unklar, aber Andeutungen gingen in Richtung einer Beleidigung der Ex-Freundin des Hauptangeklagten.

Bei dem Treffen ist es laut übereinstimmenden Aussagen sehr schnell laut und in der Folge handgreiflich geworden. Wer wen wann und wohin geschlagen und getreten oder in den Schwitzkasten genommen hat, zählt zu eben jener Märchenstunde, in der sich der Vorsitzende Richter wähnte.

Klar war für ihn aber: der entscheidende Zeuge habe „Land gewinnen wollen“, sagte der Richter, was die beiden Angeklagten dreimal zu verhindern suchten. Unter anderem soll eine leere Wodkaflasche den Zeugen nur knapp verfehlt haben, außerdem sei ein größerer Kieselstein geflogen. Seit dieser Tat ist der 20-Jährige inhaftiert. Bereits davor waren die zwei Angeklagten einschlägig aufgefallen und verurteilt: Es gab eine Schlägerei in Stuttgart und weitere Attacken in Böblingen; insgesamt fünf Taten binnen vier Monaten, immer oder oft betrunken.

Angeklagter sollte mit zwölf Jahren rekrutiert werden

Trotzdem soll der 20-Jährige seine Chance bekommen, begründete der Richter die Verurteilung nach Jugendstrafrecht, die exakt noch zwölf Tage möglich ist – mit dem 21. Geburtstag gilt unabänderlich das Erwachsenenstrafrecht. Dazu beigetragen hat die Schilderung der Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe.

Im Alter von zwölf Jahren sei der Angeklagte dabei gewesen, als dessen Onkel getötet wurde, er selbst sollte von den Taliban rekrutiert werden. Die Eltern schickten den Jungen samt Bruder in den Iran, wo sie sich mit Gelegenheitsjobs durchschlugen. 2016 seien sie nach Deutschland gekommen; auch mit der Bürde, Geld an die Familie zu senden. Diese Aufgabe sei zu viel gewesen und eine Ursache für den erheblichen Alkoholkonsum des 20-Jährigen. Er habe aber in der Haft schon Termine bei der Suchtberatung wahrgenommen. So schloss der Vorsitzende Richter die Verhandlung mit den Worten „wir probieren es“ und entließ den 20-Jährigen auf freien Fuß.