Das oberste Gericht hat Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt Foto: dpa

Seit den Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unzulässig sind, fordern viele Kunden die Gebühren zurück. Die Banken reagieren darauf ganz unterschiedlich.

Stuttgart -  Das hat es bisher noch nicht gegeben: Die Volksbank Zuffenhausen hat die Geschäftsbeziehung gekündigt, nachdem ein Kunde Kreditbearbeitungsgebühren zurückforderte, die der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai dieses Jahres für unzulässig erklärt hat. Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, nennt das „die dreisteste aller Reaktionen“ von Banken. „Schließlich fordern die Kunden lediglich zu Unrecht verlangte Gelder zurück.“

Die Volksbank Zuffenhausen sieht sich im Recht und weist auf die „besonderen Umstände“ hin, die dem Fall zugrunde lägen. „Wir haben dem Kunden mit einer kurzfristigen Kreditgewährung geholfen und dafür mit ihm ein Bearbeitungsentgelt vereinbart“, sagte Joachim Dieffenbacher, Vorstand der Volksbank Zuffenhausen. Bei so kurzfristigen Darlehen sei mit dem Zins kein Geld zu verdienen, so Dieffenbacher, daher habe die Volksbank zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt gefordert. Nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs habe dann der Kunde dieses Entgelt zurückverlangt.

Für die Volksbank Zuffenhausen ist dies derzeit der einzige Fall zum Thema Bearbeitungsgebühr. „Wenn ein Kunde berechtigterweise kommt und die Gebühr zurückverlangt, erstatten wie sie ihm auch und führen die Geschäftsbeziehung weiter“, sagte Dieffenbacher.

Der Kündigung in dem erwähnten Fall war ein Schlichtungsvorschlag des zuständigen Ombudsmannes vorausgegangen. Der Schlichter geht dabei auf die Argumentation der Volksbank ein, wonach Grundlage einer Geschäftsbeziehung gegenseitiges Vertrauen sei, das bei Abweichen von vorvertraglichen Erörterungen nachhaltig gestört werde. Dann verweist der Schlichter auf das BGH-Urteil und fordert, die Bank sollte „das Bearbeitungsentgelt also erstatten. Welche Konsequenzen sie dann im Verhältnis zum Beschwerdeführer zieht, ist ihr überlassen.“ Der Schlichtungsvorschlag zeige, so Verbraucherschützer Nauhauser, „dass nicht nur einzelne Kreditinstitute sich gegen die BGH-Rechtsprechung sträuben, sondern dass diese auch beim für die Volks- und Raiffeisenbanken zuständigen Schlichter anscheinend auf Vorbehalte trifft.“

Zur Geschäftspolitik einzelner Kreditinstitute äußere sich der baden-württembergische Genossenschaftsverband „prinzipiell nicht“, sagte Verbandspräsident Roman Glaser. „Die Genossenschaftsbanken verzichten in der Regel schon seit 2010 auf Bearbeitungsentgelte“, so der Präsident.

Die Verbraucherzentralen wollten „das Verhalten von Banken und Schlichtern gleichermaßen im Auge behalten“, sagte Nauhauser. Nach dem jüngsten Urteil des BGH in dieser Sache von Ende Oktober, bei dem das Gericht die Verjährung der Rückforderungsansprüche auf zehn Jahre ausdehnte, sind die Anfragen an die Verbraucherzentralen noch gestiegen, „und sie ebben nicht ab“. Allein in der ersten Woche nach der Urteilsverkündung seien die Musterbriefe der Verbraucherzentralen, mit denen sich Kunden an ihre Bank wenden können, 150 000-mal heruntergeladen worden.

Beim Ombudsmann der baden-württembergischen Sparkassen liegen derzeit noch 16 Schlichtungsfälle auf dem Tisch, in denen Kunden von ihrer Sparkasse die Bearbeitungsgebühr erstattet haben wollten, die Sparkasse aber ablehnte. „Wir gehen davon aus, dass sich ein Teil davon nach dem Gerichtsurteil Ende Oktober von selbst erledigt“, sagte der Sprecher des baden-württembergischen Sparkassenverbands.

Der Kunde, der sich über die Volksbank Zuffenhausen beim Schlichter beschwert hat, ist mittlerweile zu einer anderen Bank gewechselt. Mit dem Ende der Geschäftsbeziehung hat ihn die Volksbank aufgefordert, seine Mitgliedschaft in der Genossenschaft zu kündigen. Als Genossenschaftsmitglied in Zuffenhausen darf man maximal drei Anteile zu je 250 Euro erwerben. Sie werden lukrativ verzinst: mit 6,5 Prozent.