Theoretisch hat das Volk im Südwesten eine große Macht. Praktisch hat die direkte Demokratie Tücken. Ohne eine starke Gruppe in der Hinterhand geht es nicht.
Das Volk ist im Südwesten weit mehr als Stimmvieh. Zumindest wenn man einen Blick in die baden-württembergische Landesverfassung wirft. Da gibt es Volksabstimmungen und Volksbegehren, und seit 2015 auch den Volksantrag. Ganz schön viel Mitbestimmungsmöglichkeit für die Menschen, die zudem die Möglichkeit haben, in Bürgerforen über strittige Themen zu beraten, um den Entscheidern in der Politik hilfreiche Hinweise zu geben. Soweit die Theorie. Die Praxis sieht anders aus.
Rund 40 000 Unterschriften nötig
Baden-Württemberg gibt es seit mehr als 70 Jahren. Die Fälle, in denen das Volk außerhalb der Wahlkabine entscheidend eingegriffen hat, sind gering. Denn die Hürden für die Mitwirkungsmöglichkeiten sind hoch und für Normalverbraucher fast nicht zu überspringen. Kein Wunder, dass die Zahl der Volksanträge bisher überschaubar geblieben ist. Bisher hat es lediglich der Bauernverband in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden einmal mit einem Volksantrag geschafft. In der Folge musste sich der Landtag mit dem Thema Artenschutz beschäftigen. In wenigen Monaten wird aller Voraussicht nach der zweite Volksantrag der Geschichte im Landtag verhandelt. Dann geht es darum, ob die gymnasiale Karriere acht oder neun Jahre Regeldauer haben soll.
Anja Plesch-Krubner ist eine der beiden Initiatorinnen dieses Antrags – und sie kann anschaulich erzählen, wo in der Praxis die Tücken liegen. Die sind vielfältig. Da ist zum einen die reine Zahl an Unterschriften. Um einen Volksantrag in Gang zu bringen braucht es Unterschriften. 0,5 Prozent der Wahlberechtigten – derzeit sind das 38 365 Personen. Doch ohne Verbandsstruktur im Hintergrund ist es eine Herkulesaufgabe, diese Unterschriften zu sammeln. Das sieht auch Volker Haug so. Die formalen Vorgaben der Verfassung seien wohl keine so große Hürde, sagt der Herausgeber des Standardkommentars zur Landesverfassung. Die „Kommunikations- und Logistikleistung, um das Thema in die Fläche eines großen Bundeslands zu bringen“, sei aber enorm, so der Rechtsprofessor an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg.
Die Tücken mit dem Formblatt
Mit der Unterschrift alleine ist es nicht getan. Was die Landesverfassung noch verschweigt, regelt das VAbstmG, das Volksabstimmungsgesetz. Die Unterschriften müssen auf einem Formblatt gesammelt werden. Eine Vorlage könne man im Internet zwar sehen, aber nicht nutzerfreundlich verwenden und herunterladen, erzählt Anja Plesch-Krubner. Es muss selbst entworfen werden, wobei auch unwesentlich erscheinende Details nicht verändert werden können – etwa die Reihenfolge der Angaben.
Noch bevor die Tücken des Formblatts in Erscheinung traten, galt es eine ganz banale Frage zu beantworten: Wo wendet man sich mit seinem Anliegen überhaupt hin? Die Wahldienststelle im Wohnort erwies sich ebenso als unzuständig wie die Landeswahlleiterin. Die wies immerhin den Weg zum juristischen Dienst des Landtags, und da sei man gut aufgehoben gewesen, sagt Anja Plesch-Krubner. Ein Problem können aber auch die Juristen dort nicht lösen: Beim Sammeln der Unterschriften muss der Gesetzesentwurf vorgezeigt werden, als Link auf dem Formblatt ist das aber nicht ausreichend.
Ohne Helfer geht es nicht
Ohne ein Netz an Unterstützern sei solch ein Volksantrag nicht machbar, sagt Anja Plesch-Krubner. Die gab es. Was es nicht so einfach gab, waren die Mailadressen der Schulen, um dort für das Anliegen in der Elternschaft zu werben – Datenschutz. Und dann gibt es da noch den Umgang mit den Formblättern, nachdem die von Sympathisanten des Antrags unterschrieben worden waren. Jedes einzelne Blatt muss von der Wahldienststelle bestätigt werden, bei der der Unterzeichner gemeldet ist. „Da gab es viel Unsicherheit seitens der Behörden“, sagt Anja Plesch-Krubner, „die wussten zum Teil auch nicht, was zu tun ist.“ Menschen seien wieder weggeschickt worden, obwohl sie alles richtig gemacht hatten. „Vermutlich“, sagt Rechtsexperte Volker Haug, sei dies dem Umstand geschuldet, „dass Volksanträge den behördlichen Arbeitsalltag so wenig prägen“. Doch immerhin sei im Gesetz festgelegt, dass das zuständige Rathaus die Wahlberechtigung des Unterzeichners „gebührenfrei“ bestätigen müsse.
Teuer trotz Gebührenfreiheit
Die Gebührenfreiheit stellt Anja Plesch-Krubner nicht in Abrede – teuer sei das alles trotzdem gewesen. Am Ende habe die Initiative mehr als 100 000 Unterschriften gesammelt und vorgelegt – und alles selber bezahlt. Von den Druckkosten der Formblätter bis hin zum Porto bei der üppigen Korrespondenz mit den Behörden.
Horst Wenck, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bauernverbands im Land, gibt zu, dass die Verbandsstruktur „schon sehr hilfreich“ gewesen sei beim bisher einzigen erfolgreichen Volksantrag im Südwesten. Der Premiere lässt der Verband, der fast so viele Mitglieder hat, um allein auf die 0,5 Prozent der Wahlberechtigten zu kommen, die einen Antrag unterschreiben müssen, daher nun den zweiten folgen. „Ländle leben lassen“ richtet sich gegen den Flächenfraß, rund 20 weitere Organisationen zählen zu den Initiatoren.
Volk kann Landtag auflösen
Ähnlich hohe Hürden wie beim Volksantrag gibt es auch bei der Volksabstimmung. Theoretisch können die Bürger im Südwesten den Landtag in die Wüste schicken – praktisch kaum. 1971 haben die Gegner der damaligen Verwaltungsreform versucht, den 5. Landtag von Baden-Württemberg abzuwählen. Zuerst wurden bei einem Volksbegehren mehr als 200 000 Unterschriften gesammelt, dann kam es zur Volksabstimmung. Auch dabei sprach sich die Mehrheit der Wähler für eine Auflösung des Landtages aus – 54,4 Prozent. Allerdings: Zusätzlich zur Stimmenmehrheit wäre auch eine Mehrheit der Stimmberechtigten notwendig gewesen. Bei einer mageren Beteiligung von 16 Prozent an der Abstimmung lag man davon meilenweit entfernt.