In Tübingen gab es bereits vor rund zehn Jahren den Versuch, Flüchtlinge zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten – ohne Erfolg. (Symbolbild) Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Asylbewerber können laut Gesetz zu gemeinnützigen Arbeiten verpflichtet werden. Ein Kreis in Thüringen ist vorgeprescht. Oberbürgermeister aus Baden-Württemberg äußern sich skeptisch.

Der Saale-Orla-Kreis in Thüringen ist vorgeprescht und hat die Diskussion über eine Arbeitspflicht für Flüchtlinge losgetreten: Für 80 Cent Stundenlohn sollen dort Asylbewerber vier Stunden täglich einfache Arbeiten erledigen. Rechtlich möglich ist das durch das Asylbewerberleistungsgesetz. Auf diese Grundlage verweist auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können, ist geltendes Recht. Im Einzelfall mag es auch sinnvoll sein, Menschen während der mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigten“, sagte der SPD-Politiker der „Bild“-Zeitung.

 

Arbeitspflicht auch auf bestimmte Bereiche der Privatwirtschaft ausdehnen?

Wichtiger sei jedoch, dass Flüchtlinge mit Bleiberecht schneller in sozialversicherungspflichtige Jobs kommen. Der Deutsche Landkreistag fordert eine Arbeitspflicht für alle Asylbewerber. Dabei gehe es „nicht so sehr um den Mehrwert der Arbeit für die Gesellschaft, sondern um das Signal, das man sendet“, sagte Präsident Reinhard Sager. Die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, zeigte sich überrascht von der Forderung: „Die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten in Unterkünften ist schon seit Jahren rechtlich möglich, wird aber von den Kommunen eher zurückhaltend genutzt.“

Anders als aus manchen ostdeutschen Bundesländern kommen aus Baden-Württemberg größtenteils skeptische Töne: „Ich bezweifle, ob es so viel gemeinnützige Arbeit gibt, um eine gewisse Anzahl an Geflüchteten zu verpflichten“, sagte der baden-württembergische Landkreistagspräsident Joachim Walter unserer Zeitung. Der CDU-Politiker schlägt deshalb eine Prüfung vor, inwiefern die rechtlich mögliche Arbeitspflicht für gemeinnützige Arbeit auch auf bestimmte Bereiche der Privatwirtschaft ausgedehnt werden könnte. Mit Blick auf den Fach- und Arbeitskräftemangel sei es besonders wichtig, „mit praktikablen, bürokratiearmen Lösungen Geflüchtete in reguläre Arbeit zu bringen“.

Stuttgarts OB Nopper will mehr arbeitende Asylbewerber

In Tübingen gab es bereits vor rund zehn Jahren den Versuch, Flüchtlinge zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten – ohne Erfolg: „Die Motivation, für diesen niedrigen Betrag zu arbeiten, ist gleich null. Da ist der Betreuungsaufwand größer als der Nutzen“, berichtet Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos). Auch Stuttgarts OB Frank Nopper (CDU) blickt wegen des administrativen Aufwands skeptisch auf eine solche Pflicht.

Dennoch möchte der CDU-Politiker, dass in der Landeshauptstadt künftig weit mehr Asylbewerber die freiwilligen Arbeitsgelegenheiten nutzen als bisher. Im vergangenen Jahr hätten pro Monat durchschnittlich 191 Personen ein solches Angebot genutzt – überwiegend in den Gemeinschaftsunterkünften, zum Beispiel bei Reinigungsarbeiten, der Grünpflege oder in der Kinderbetreuung. Wie in Thüringen gibt es für diese Tätigkeiten 80 Cent auf die Stunde.

Pro Asyl: Alle Arbeitsverbote für Geflüchtete abschaffen

Auch in Heilbronn können Flüchtlinge bereits seit Jahren in den großen Unterkünften arbeiten, etwa in der Reinigung oder im Betrieb der Wäscherei. „Diese Tätigkeiten ersetzen allerdings nicht die Integration in Arbeit, da nur Aufgaben angeboten werden können, die ohne besondere fachliche Fertigkeiten ausgeübt werden können“, sagt Heilbronns OB Harry Mergel (SPD). Eine generelle Arbeitspflicht mit vier Stunden täglich sei erst sinnvoll, „wenn die organisatorischen und personellen Voraussetzungen dafür gegeben sind“. Soweit sei man in Heilbronn aber noch nicht.

Aus Ludwigsburg sind ebenfalls Zweifel an einer Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit zu hören, viel dringender sei es, „die Arbeitskraft und die Talente der geflüchteten Menschen schnell in den Arbeitsmarkt zu bringen und zeitnah alle bürokratischen Hürden abzubauen“, sagt Oberbürgermeister Matthias Knecht (parteilos). Weil hierzulande eine große Zahl an Arbeitskräften fehle, müsse man auf allen politischen Ebenen den Fokus darauf setzen, „die geflüchteten Menschen in Arbeit zu bekommen, für die sie erstens unserer Wirtschaft enorm weiterhelfen und zweitens entsprechend entlohnt werden“.

Auf deutliche Kritik stößt die Diskussion über eine Arbeitspflicht für Geflüchtete bei Pro Asyl: Laut dem Verband entsteht damit der Eindruck, Flüchtlinge seien arbeitsunwillig. Statt über eine Arbeitspflicht zu diskutieren, sollten alle Arbeitsverbote für Geflüchtete abgeschafft werden.