Das Gericht hat über die Klage der früheren Amtschefin im Kultusministerium entschieden Foto: dpa

Durfte Kultusminister Andreas Stoch seine frühere Amtschefin vorzeitig in den Ruhestand versetzen? Das Verwaltungsgericht Stuttgart sagt ja. Die Betroffene will das nicht akzeptieren.

Stuttgart - Margret Ruep traf es wie einen Keulenschlag. Als der Minister sie am 9. Juli 2013 zum Gespräch bat, habe sie erwartet, dass es Entscheidungen in schwierigen Fragen gebe, berichtete sie am Freitag im Verwaltungsgericht Stuttgart. Stattdessen habe Andreas Stoch ihr mitgeteilt, dass sie mit sofortiger Wirkung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werde. Das Vertrauensverhältnis sei zerrüttet. Das wollte sich die damals 63-Jährige nicht bieten lassen. Sie legte Widerspruch ein. Als das Ministerium diesen zurückwies, klagte sie.

Ihre Klage hat das Verwaltungsgericht gestern abgewiesen. Für politische Beamte wie die Amtschefs von Ministerien gälten andere Regeln als für normale Beamte, sagte die Vorsitzende Richterin Sylvia Thoren-Proske. Nach dem Beamtenstatusgesetz können sie „jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn sie ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen“. Briefe des Personalrats und von Abteilungsleitern legten nahe, dass es „nicht rund lief“.

Aus Sicht der Klägerin handelt es sich hingegen um einen Willkürakt. Im Entlassungsschreiben sei von fehlendem Vertrauen die Rede. Gegenüber einer Zeitung habe Stoch hingegen Mängel bei ihrer Arbeit beklagt. Dass einige Aufgaben nicht zügig umgesetzt wurden, sei nicht ihr anzulasten. Vielmehr seien manche Ziele unerreichbar gewesen, etwa der Abbau von 11 600 Lehrerstellen trotz zusätzlicher Aufgaben. Auch habe es bei einzelnen Abteilungsleitern an Loyalität gefehlt. So habe einer erklärt, er werde die neue Gemeinschaftschule verhindern, so lange er könne. Durch die Versetzung sei ihr Ruf geschädigt worden, argumentierte die Beamtin, die von der Realschullehrerin zur Hochschulrektorin aufgestiegen war und unter anderem die Oberschulämter Tübingen und Stuttgart geleitet hatte. Nach dem Regierungswechsel hatte Stochs Vorgängerin Gabriele Warminski-Leitheußer Ruep als Amtschefin geholt.

Klägerin will in Berufung gehen

Gegen das Urteil will die Klägerin in Berufung gehen. Ihr Anwalt kündigte an, notfalls auch das Bundesverwaltungsgericht anzurufen. „Wir wollen klären lassen, ob wir immer noch in der preußischen Zeit leben, in der der Dienstherr mit politischen Beamten machen kann, was er will“ oder in einem modernen Rechtsstaat, in dem es Transparenz gebe. Für Ruep geht es aber auch um Geld. Durch den vorzeitigen Ruhestand entgingen ihr Bruttoeinkünfte von etwa 66 000 Euro. Ihre monatliche Pension um rund 360 Euro niedriger als bei regulärem Ausscheiden.

Nach dem Regierungswechsel 2011 hatten alle Minister außer Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) ihre Amtschefs ausgetauscht. Von den neuen mussten bereits mehrere gehen. 2012 schasste Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) seinen Amtschef für den Bereich Wirtschaft, weil dieser via Facebook die FDP beleidigt hatte. Im vergangenen Jahr musste der Amtschef für Finanzen gehen.

Auch im Kultusminister gab es erneut einen Wechsel. Der Nachfolger Rueps, Jörg Schmidt, ist mittlerweile Regierungspräsident von Tübingen. Für ihn kam im Oktober der ehemalige Amtschef des Integrationsministeriums Manfred Stehle – er war 2013 aus Altersgründen in den Ruhestand gegangen.