Die Rothaus-Brauerei im Schwarzwald gehört auch dem Land Foto: dpa

Das Finanzministerium hat im vergangenen Jahr erstmals errechnen lassen, wie groß sein Vermögen eigentlich ist – und wie hoch seine Verpflichtungen.

Stuttgart - Muss die Landesregierung eigentlich wissen, was dem Land alles gehört? Sie muss, meint Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). Und sie muss auch wissen, welche Verpflichtungen auf sie zukommen. „Die Landesregierung schafft damit zusätzliche Transparenz, wie sich die implizite Verschuldung entwickelt. Die verdeckten Schulden abzubauen ist ein wichtiges Ziel“, sagt Sitzmann.

Schon vor einigen Monaten hat das Finanzministerium damit begonnen, alles aufzulisten, was zum Eigentum des Landes zählt. Mittlerweile liegt der erste Vermögensbericht vor. Demnach verfügte das Land am Stichtag – dem 1. Januar 2017 - über ein Vermögen von 70,2 Milliarden Euro. Dem stehen Verbindlichkeiten in Höhe von rund 228 Milliarden Euro gegenüber.

Zu den Sachanlagen zählen rund 48000 Grundstücke und 7800 Gebäude mit einem Gesamtwert von 14,6 Milliarden Euro. Dazu gehören beispielsweise Finanzämter, Gerichte, Hochschulbauten, Schlösser und Museen. Den Wert der 9400 Kilometer Landesstraßen sowie von Geh- und Radwegen, Brücken, Tunnel und anderen Anlagen beziffern die Experten auf 13,4 Milliarden Euro. Naturgüter wie der Staatswald – einschließlich des Nationalparks Schwarzwald – sind 5,3 Milliarden wert, Kunstsammlungen der Landesmuseen und andere Kultusgüter summierten sich Anfang 2017 auf 5,8 Milliarden Euro. Diese Summe wird sich allerdings noch erhöhen, denn bis zum Stichtag waren erst 18 Prozent des Gesamtbestandes und 96 Prozent der Objekte in Dauerausstellungen in der Rechnung erfasst.

Die übrigen Kulturgüter sollen bis Ende 2020 aufgelistet werden. Den Wert der technischen Anlagen gibt das Ministerium mit 451 Millionen Euro an. Größter Einzelposten ist der Fuhrpark – für Dienstwagen, Polizeihubschrauber und andere Fahrzeuge werden 131 Millionen Euro beziffert.

Sondervermögen für Pensionäre

Neben den Sachanlagen in Höhe von 44,8 Milliarden Euro verfügt das Land über Finanzanlagen in Höhe von 17,3 Milliarden Euro. Dazu gehören Anteile an Landesbetrieben, Anstalten und Hochschulen, allein die Beteiligung an der Landesbank Baden-Württemberg wird mit 3,3 Milliarden Euro berechnet. Weitere 5,6 Milliarden hat die Landesregierung als Sondervermögen zurückgelegt: Der Versorgungsfonds und die Versorgungsrücklage sollen die Pensionsverpflichtungen abfedern, die in den kommenden Jahren deutlich wachsen werden.

Rund 12 Milliarden macht das so genannte Umlaufvermögen aus, davon sind zwei Drittel Steuern, die noch bezahlt werden müssen. Dazu kommen unter anderem Bankguthaben in Höhe von 2,7 Milliarden Euro.

Verpflichtungen von 229 Milliarden Euro

Deutlich höher als das Vermögen sind aber die Verpflichtungen des Landes mit 228 Milliarden Euro. Den größten Teil der Verbindlichkeiten, 170 Milliarden Euro, bilden Pensionen und Beihilfezahlungen für Pensionäre sowie Angehörige und Hinterbliebene. Derzeit liegen die Ausgaben dafür bei über 5 Milliarden Euro pro Jahr, in zehn Jahren wird mit über 20 Prozent mehr gerechnet. Angesichts der guten Steuereinnahmen legt das Land im Doppelhaushalt 2018/19 insgesamt 120 Millionen Euro zusätzlich dafür zurück.

Von 2020 an werden für jeden neu eingestellten Beamten dann 750 Euro monatlich in den Versorgungsfonds einbezahlt, derzeit sind es 500. Werden neue Stellen geschaffen, müssen 1000 Euro monatlich zurückgelegt werden.

Rund 47 Milliarden Euro machen die Schulden am Kreditmarkt aus. Davon will Grün-Schwarz in diesem und im kommenden Jahr insgesamt 500 Millionen Euro zurückzahlen.

Die Vermögensrechnung soll künftig jedes Jahr erstellt werden. Damit sei es endlich möglich, einen Überblick über die Vermögensentwicklung des Landes zu erhalten – und den Wertverlust durch rechtzeitiges Eingreifen – etwa Sanierungen – zu verhindern. „Dies ist ein wichtiger Schritt im Sinne eines umfassenden Verständnisses der fiskalischen Nachhaltigkeit und damit der Generationengerechtigkeit“, sagt Sitzmann.