Was die BZgA bei Corona aktuell empfiehlt. Foto: New Africa / shutterstock.com

Die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen sind zum 07. April ausgelaufen. Aber Corona ist noch da. Hier lesen Sie die aktuellen Empfehlungen der BZgA.

Da es keine Regeln und Vorgaben mehr zum Verhalten bei einer Corona-Infektion gibt, sind viele Infizierte zunächst unsicher, wie sie sich verhalten sollen. Hier können die Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als Richtlinie dienen. Diese sind allerdings nicht verpflichtend anzuwenden, sondern sind als Empfehlung zu verstehen.

Verhalten bei Krankheitszeichen

  • Zu Hause bleiben für drei bis fünf Tage oder bis sich die Symptome deutlich verbessern.
  • Spätestens am vierten Tag der Krankheit muss ein Attest geholt werden.
  • Persönliche Kontakte reduzieren, insbesondere zu älteren Menschen und Risikogruppen.
  • Gemeinschaftliche Räume wie Bad und Küche nicht zur gleichen Zeit nutzen.
  • Regelmäßig alle Räume gut durchlüften.
  • Häufig genutzte Oberflächen mit Wasser und Reinigungsmittel säubern.
  • Schutzmaßnahmen beachten, um andere nicht anzustecken: Hände waschen, in die Armbeuge niesen, Abstand halten usw.

Im Prinzip gelten bei einer Corona-Infektion dieselben Vorsichtsmaßnahmen wie bei jeder anderen Erkrankung auch.

Wann sollte man zum Arzt?

Eine Corona-Infektion kann unterschiedliche Verläufe haben, wobei die meisten Fälle mild sind und keinen Krankenhausaufenthalt erfordern. Viele Infizierte zeigen keine Symptome, während andere schwere COVID-19-Erkrankungen erleiden. Bei leichten Symptomen können Ärzte symptomlindernde Medikamente verschreiben. Sollte es innerhalb der ersten Krankheitswoche zu keiner Besserung kommen oder die Symptome sich gar verschlimmern, ist es ratsam, den Hausarzt zu kontaktieren.

Unabhängig davon empfiehlt die BZgA insbesondere Risikopatienten, einschließlich der Geimpften, sich schon früh mit einem Arzt abzusprechen, welche Behandlung sinnvoll ist. Dies dient der Prävention von schweren Verläufen. Außerhalb regulärer Sprechstunden steht der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 zur Verfügung. In akuten Notfällen, wie bei Atemnot, sollte jedoch sofort die 112 angerufen werden.