Der Prozessauftakt im Landgericht ist öffentlich. Weitere Prozesstage werden wahrscheinlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Foto: imago/ /Tobias Steinmaurer

Auf einem einsamen Parkplatz soll ein Mann eine Prostituierte vergewaltigt haben. Die Frau tritt als Nebenklägerin auf. Beide Anwälte wollen die Öffentlichkeit vom Verfahren ausschließen lassen.

Ein 58 Jahre alter Mann soll eine Prostituierte in Stuttgart gegen ihren Willen in seinem Auto eingesperrt, sie vergewaltigt und mit einem Taschenmesser verletzt haben. Am Freitag begann am Stuttgarter Landgericht der Prozess gegen ihn. Zum Prozessauftakt verlas die Staatsanwältin die Anklageschrift – alles weitere wird wohl unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Zwei Justizvollzugsbeamte führen den Angeklagten in Handschellen vor. Als sie ihm diese abnehmen und die Staatsanwältin die Anklage verliest, zittern seine Hände. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Marc-Aurel Walter kündigt einleitend an, dass er für die weiteren Prozesstage einen Antrag zum Ausschluss der Öffentlichkeit stellen wird – dem schließt sich auch der Anwalt des Opfers, Rechtsanwalt Matthias Sigmund an.

Der Mann fährt nicht zum vereinbarten Ort, sondern in den Wald

Die Details der Tat kommen in der Anklage zur Sprache – darüber werden die Verfahrensbeteiligten fortan, so die Anträge Erfolg haben, nur noch ohne Öffentlichkeit sprechen. Am 5. Oktober vergangenen Jahres soll der 58-Jährige nachmittags gegen 14 Uhr die Prostituierte aus seinem Auto heraus am Leonhardsplatz in der Innenstadt angesprochen und mit ihr den Preis von 100 Euro für eine halbe Stunde ihrer Dienste beziehungsweise 150 Euro für eine Stunde vereinbart haben.

Laut der Anklage sei die Frau ins Auto eingestiegen, der Mann habe sie darin eingeschlossen. Entgegen der Vereinbarung sei er nicht zu einem ruhigen Parkplatz in unmittelbarer Nähe zum Treffpunkt, sondern in Richtung Fernsehturm in ein abgelegenes Waldstück aufgebrochen. Zunächst sei es dort zu vereinbarten Leistungen gekommen. Danach habe der Mann die Frau aber zu anderen Praktiken gezwungen, und das ohne Kondom. Als die Frau das zu verhindern versuchte, soll der Angeklagte sie am Nacken gepackt und mit den Worten „Halt die Klappe, ich mach‘ es so, wie ich es will“ mit Gewalt nach unten gedrückt haben, sodass diese sich zunächst nicht habe befreien können.

Weil sich die Frau aus dem Griff ihres Freiers dann aber doch herauswinden konnte, sei der wütend geworden. Er habe die Frau dann mit einem Taschenmesser angegriffen und ihr eine stark blutende Wunde am Finger zugefügt. Er drohte ihr dann noch, er werde ihr den Kopf abschneiden, falls sie die Polizei alarmieren würde.

Der Angeklagte will sich zu den Vorwürfen äußern

Beide seien dann aus dem Auto ausgestiegen und der Mann habe die Wunde verbunden. Danach soll er die Frau noch einmal vergewaltigt und sie gegen 17.30 Uhr bei einem Waschsalon in Stuttgart-Mitte aus dem Auto gelassen haben. Bezahlt habe der aus einer Gemeinde im Rems-Murr-Kreis stammende Mann die Prostituierte nicht. Laut der Anklage soll so ein Schaden von 300 Euro entstanden sein. Dem Mann wird Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Außerdem soll er der Frau gedroht haben, sie lebensgefährlich zu verletzen und habe sich einen Vermögensvorteil verschafft. Hinzu komme noch das Fahren ohne Fahrerlaubnis, wie der Richter bemerkt.

Der Anwalt Marc-Aurel Walter kündigte an, sein Mandant werde sich zur Sache und zur Person äußern. Das wird am nächsten Prozesstag stattfinden, voraussichtlich ohne Zuhörer, wie es Verteidigung und der Anwalt der Nebenklägerin, Matthias Siegmund, beantragt haben.