Im Prozess um den Tod des 18-jährigen Lukas aus Asperg hat das Gericht ein Urteil gefällt: Der 21-jährige Schütze und der gleichaltrige Fahrer werden zu Haftstrafen verurteilt. In seiner Urteilsbegründung übte der Richter auch Kritik an den Zeugen.
Ein Grummeln und einzelne Rufe wie „Ist nicht wahr“ sind von den rund 150 voll besetzten Sitzen im größten Saal des Landgerichts Stuttgart zu vernehmen, als der Vorsitzende Richter Matthias Merz das Urteil im Prozess um den Tod des 18-jährigen Lukas aus Asperg verkündet: Der 21-jährige Schütze wird zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt, der gleichaltrige Fahrer zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren – beide wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Der dritte, 18 Jahre alte Angeklagte, wurde freigesprochen, nachdem sich gezeigt hatte, dass er in der Nacht zum Karsamstag vergangenen Jahres gar nicht am Tatort war.
Banaler Vorgang aus dem Ruder gelaufen
Leicht gemacht hatte es sich die 2. Große Strafkammer dabei wahrlich nicht: Nach 19 Verhandlungstagen seit Anfang Januar, der Anhörung von 60 Zeugen und fünf Sachverständigen kamen die Richter am Mittwochnachmittag zu diesem Urteilsspruch.
Zu Beginn seiner knapp 90-minütigen Begründung wandte sich der Vorsitzende Richter an die Mutter des getöteten Lukas, die an einem früheren Prozesstag eine emotionale Ansprache gehalten und gesagt hatte, dass kein Urteil ihr Lukas wiederbringen könne: „Das ist richtig, aber Ihr Leid wird gesehen, und Ihr Schmerz ist uns bewusst.“ Lukas habe wegen einer Lappalie, wegen „Kindergarten-Scheiß“ sterben müssen. Ein banaler Vorgang sei aus dem Ruder gelaufen: wegen Großmannssucht und dem testosterongesteuerten Verhalten junger Männer.
Ein Meer von Ignoranz, Lügen und Dreistigkeit
Kritik übte Merz auch an vielen Zeugen: der Großteil der 60 Zeugenaussagen habe zu „einem Meer von Ignoranz, Lügen und Dreistigkeit“ geführt. Die Kammer habe bei der Rekonstruktion des Geschehens oft von äußeren Abläufen auf die innere Haltung der Angeklagten schließen müssen.
Nach Ansicht des Gerichts hatte die Tat in der Nacht zu Karsamstag vergangenen Jahres ihren Ursprung im Streit zwischen Aspergern und Möglingern, der eine Woche zuvor seinen Ausgangspunkt nahm. Ein 18-jähriger Kumpel von Lukas, der bei der Tat schwer verletzt wurde, hatte sich in einen Streit zwischen zwei der Angeklagten und einem anderen Asperger eingemischt und gegen den Reifen des BMW X7 des 21-Jährigen getreten. Darauf habe dieser gesagt: „Ich werde dich durchlöchern.“
Nachdem es am Karfreitag via Handy zu erneuten verbalen Streitigkeiten gekommen sei, in die sich unter anderem der 18-jährige Angeklagte und Lukas‘ Kumpel eingemischt hatten, kam es zur Verabredung auf dem Schotterparkplatz nahe der Goetheschule in Asperg. Nach Ansicht des Gerichts wollte der 21-jährige Angeklagte, der eigentlich als guter Vermittler galt, einerseits „die Angelegenheit des 18-jährigen Angeklagten klären“ und andererseits Lukas‘ Kumpel zeigen, dass er eben nicht nur leere Drohungen von sich gebe.
Für das Gericht sind die Schüsse nicht aus Reflex gefallen
Da er nicht gewusst habe, auf wie viele Gegner er in Asperg treffen werde, habe er seinen gleichaltrigen Cousin mitgenommen – der mit seiner Schusswaffe gegenüber einer größeren Gruppe für Respekt sorgen sollte. Auf dem Parkplatz habe er mit Absicht „im dunkelsten Eck“ geparkt. Nachdem er ausgestiegen sei, habe er Lukas und seinen Kumpel – beide mit Messern bewaffnet – verbal provoziert, wodurch diese sich aber nicht etwa einschüchtern ließen, sondern weiter auf die beiden Angeklagten zuliefen. Da eine Drohung mit der Waffe bei der Dunkelheit keine Option war, habe der Cousin 21 Schüsse in drei Sekunden abgefeuert. Zehn davon trafen Lukas‘ Kumpel, der lebensgefährlich verletzt wurde. Zwei trafen Lukas, der ausweichen wollte, und auf der Stelle starb.
Nach Ansicht des Gerichts waren die Schüsse kein Reflex, dagegen spreche die hohe Trefferquote. Sie hätten den Tod ihrer Kontrahenten in Kauf genommen. „Es ist ein Konflikt eskaliert, weil junge Männer diesen nicht zivilisiert lösen konnten, sondern nur durch Gewalt“, bilanzierte Richter Merz.