Vor dem Amtsgericht Böblingen – das gerade saniert wird – ist ein Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er randalierte im Jobcenter. Foto: /Stefanie Schlecht

Zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt das Amtsgericht Böblingen einen Mann, der eine Mitarbeiterin im Jobcenter bedrohte.

Vier Monate Haft auf Bewährung wegen versuchter räuberischer Erpressung gab’s am Mittwoch für einen 58-jährigen Mann vor dem Böblinger Amtsgericht. Der Arbeitslose hatte in einem Telefonanruf beim Böblinger Jobcenter mit Gewalt gedroht, wenn er nicht sofort die Geldleistungen aufs Konto überwiesen bekommen würde, die ihm seiner Ansicht nach zustünden. „Man darf solche Äußerungen in der heutigen Zeit nicht auf die leichte Schulter nehmen“, gab Richter Werner Kömpf dem Angeklagten in der Urteilsverkündung mit.

 

Amoklauf angedroht

Bei der zuständigen Sachbearbeiterin des Böblinger Jobcenters jedenfalls schrillten bei dem für sie äußerst unerfreulichen Gespräch am 27. Dezember des vergangenen Jahres alle Alarmglocken. Schon mehrmals vorher war ihr der Klient, dessen Fall sie im vergangenen August übernommen hatte, bei persönlichen Gesprächen als laut und aggressiv aufgefallen. So auch Mitte Dezember, als ihr Chef vor der Tür auf das Geschehen im Büro aufmerksam wurde und einschritt, um eine weitere Eskalation seitens des renitenten langjährigen Bürgergeldempfängers zu verhindern. Damals sahen die Mitarbeiterin und der Chef noch von einer Anzeige ab.

Am Tag nach Weihnachten aber nicht mehr. Erneut rief der Mann beim Jobcenter an, um trotz noch fehlender Unterlagen Geld zu bekommen, da ihm die Kündigung der Wohnung drohe und überdies das Geld für Lebensmittel und Medikamente ausginge. Ruhig und sachlich schilderte die Jobcenter-Mitarbeiterin als Zeugin vor Gericht, wie ihr Kunde sich immer weiter in Rage redete und dann, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, drohen gefragt habe, ob er erst eine Knarre nehmen und Amok laufen müsse, um Leistungen vom Amt zu bekommen. Auch auf ihre Nachfrage, ob das sein Ernst sei und dass sie ihn deshalb anzeigen würde, nahm er den fatalen Satz nicht zurück.

Der Angeklagte selbst äußerte sich zum fraglichen Geschehen nicht. „Mein Anwalt regelt alles“, verkündete er, doch dieser verlas nur eine dünne Erklärung, dass sein Mandant niemanden bedroht habe und gar das Wort Amok gar nicht kenne. Wenig zur Aufhellung trug ein Bekannter des Beschuldigten bei, dessen Handy offensichtlich für den Anruf beim Jobcenter benutzt wurde. Dass dieser gesprochen habe, stand im Raum. „Es war der Angeklagte“, beharrte die Zeugin, „ich habe ihn an der Stimme erkannt.“ Außerdem habe er sie immer am Telefon geduzt, während der Bekannte, der im Januar ebenfalls bei ihr anrief, beim förmlichen „Sie“ geblieben sei.

Bewährung und Geldstrafe

„Der Sachverhalt hat sich so zugetragen“, folgte das Schöffengericht vollumfänglich der Anklageschrift und auch dem geforderten Strafmaß der Staatsanwältin von vier Monaten Haft auf Bewährung und 500 Euro Geldstrafe. „Ich hätte mit einem höheren Antrag gerechnet“, zeigte sich der Richter überrascht. Stünden doch Taten wie Bedrohungen von Jobcenter-Mitarbeitern derzeit besonders im Fokus der Öffentlichkeit.