Die Krawalle am Römerkastell im September Foto: dpa/Jason Tschepljakow (Archiv)

Im zweiten Verfahren gegen einen Beteiligten an den Eritrea-Krawallen am Römerkastell hat das Amtsgericht Bad Cannstatt wieder eine Haftstrafe verhängt. Der Angeklagte soll Steine auf Einsatzkräfte der Polizei geworfen haben.

Die Richterin Marisa Marte hat ein Stück weit Verständnis für den Angeklagten. Dafür, dass er mit den Verhältnissen in seinem Herkunftsland Eritrea nicht einverstanden ist. „Klar sind die Zustände in Eritrea verwerflich und schlimm“, das hat sie am Dienstag ihrer Urteilsbegründung gegen einen 27 Jahre alten Mann aus Bamberg vorangestellt. Sie könne die Proteste gegen das Regime nachvollziehen. „Ich glaube, Sie hätten dafür auch Sympathien gehabt“, fügt sie hinzu. Diese habe er aber verspielt, weil er sich an den gewalttätigen Ausschreitungen auf dem Gelände des Römerkastells im September 2023 beteiligte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er dreimal Steine – einer davon mehrere Fäuste groß – auf Einsatzkräfte der Polizei geworfen hatte. Er wurde am Amtsgericht Bad Cannstatt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten für die drei Steinwürfe verurteilt. Über seine Anwältin hatte er in einer Erklärung die Würfe bestreiten lassen.

 

Die Steinwürfe werden abgestritten

Besonders schwerer Landfriedensbruch, versuchte gefährliche Körperverletzung, tätliche Angriffe auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kamen nach Ansicht des Gerichts zusammen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten plädiert. Die Verteidigerin Rita Drar forderte eine Bewährungsstrafe. Sie bestritt nicht, dass ihr Mandant an den Krawallen beteiligt war. Auch räumte sie für ihn ein, dass er eine weiße Fahnenstange in der Hand hatte. Doch die Steinwürfe seien auf den Videos, die im Gerichtssaal im Hochsicherheitsgebäude in Stammheim gezeigt wurden, nicht zu sehen gewesen.

Mitte September hatte eine Gruppe eritreischstämmiger Personen, die als regierungsnah gelten, in einer Halle am Römerkastell ein Seminar angeboten. Regimekritiker erfuhren davon und kamen aufs Gelände. Weil es wenige Monate zuvor in Gießen (Hessen) schon einmal bei einem Festival zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen war, war die Polizei mit anfangs 26 Einsatzkräften da, um die einzige Eingangstür zu der Veranstaltung zu schützen. Zunächst versuchten die Beamten vor der Tür noch, mit den eintreffenden Gegnern zu diskutieren, einen Ort für deren Protestversammlung zu finden. „Wie durch einen Fingerschnips“ sei die Stimmung dann gekippt, sagte ein Polizist im Zeugenstand. Ein anderer hatte am ersten Verhandlungstag eine Woche zuvor gesagt, er sei sich vorgekommen „wie im Krieg“, weil Steine, Flaschen, Latten auf die Einsatzkräfte flogen.

Der Angeklagte ist einer von mehr als 200 Personen gewesen, die am Abend nach den Ausschreitungen im September festgenommen wurden. Er ist der einzige unter den Tatverdächtigen gewesen, der in Haft ging. Das lag daran, dass er von mehreren Polizisten bei den Steinwürfen beobachtet worden war. Er soll auch schon in Gießen an den Krawallen beim dortigen Eritrea-Festival beteiligt gewesen sein.

Die Anwältin des Mannes, Rita Drar, hatte mehrere Kritikpunkte. So bemängelte sie, die Stuttgarter Polizei hätte eine andere Dienststelle in der Sache ermitteln lassen müssen, weil sie selbst den Einsatz führte – das ließen die Staatsanwaltschaft und das Gericht nicht gelten, schließlich ging es nicht um Vorwürfe gegen die Polizei. Außerdem hatte sie Bedenken, dass die Ermittlungen nicht sauber gewesen seien. Um ihren Mandanten zu identifizieren, hätten den Zeugen – den Polizisten – acht Fotos vorgelegt werden müssen, eine sogenannte Wahllichtbildvorlage. Die Richterin entgegnete in ihrer Urteilsbegründung, man habe wesentlich mehr Bildmaterial gehabt – viele Stunden Videoaufnahmen. Auf das Argument der Verteidigung, die Steinwürfe seien nicht auf den Aufnahmen gewesen, sagte die Richterin Marisa Marte, man könne nicht automatisch schließen, dass etwas, was nicht auf Video festgehalten ist, nicht geschehen ist. Sie hielt die Aussagen der Beamten, die den Mann aufgrund seines T-Shirts, seiner Statur und seiner Frisur erkannt hatten, für glaubwürdig. Die Anwältin Rita Drar will das Urteil so nicht akzeptieren: Sie werde Rechtsmittel einlegen. Vergangene Woche war bereits ein Mann wegen der Krawalle zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Richterin fand noch deutliche Worte an den Verurteilten, der 2014 aus Eritrea nach Deutschland gekommen war. „Hier herrscht Versammlungs- und Meinungsfreiheit – aber es muss friedlich sein.“