Annett Louisan wurde über Facebook erpresst, jetzt wurde der Mann verurteilt. Foto: dpa

Er wollte Geld und ein Stück ihres Ruhms, deshalb erpresste ein 42-jähriger Mann die Sängerin Annett Louisan über Facebook. Jetzt wurde er verurteilt.

Hamburg - Wegen versuchter Erpressung der Sängerin Annett Louisan (38) ist ein 42-Jähriger vom Hamburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Hartz-IV-Empfänger muss 60 Tagessätze à 8 Euro leisten, wie der Vorsitzende Richter am Freitag sagte. Der Mann gab zu, die Sängerin im vergangenen April über Facebook kontaktiert, sie bedroht und Geld von ihr gefordert zu haben.

„Als ich ihr geschrieben habe, war ich emotionalisiert und auch unzufrieden mit meiner privaten und finanziellen Situation“, sagte der 42-Jährige, der Anfang der 2000er Jahre mit der Künstlerin liiert war. Er hatte behauptet, maßgeblich am musikalischen Erfolg von Louisan beteiligt gewesen zu sein. „Ich war ihr Co-Manager und habe sie beraten - wir hatten einen mündlichen Vertrag über die Bezahlung“, erklärte der Angeklagte.

Deshalb verlangte der Mann von der Musikerin in seinen Mails, sie solle ihre gesamten Einkünfte von 2004 an auflisten und ihm 20 Prozent der Gesamtsumme überweisen. Der Hintergrund: Mit ihrem ersten Album „Bohème“ gelang Louisan 2004 der Durchbruch.

Louisan fühlte sich bedroht

Außerdem drohte er, die „Schuld“ der Musikerin auf eine „persönliche immaterielle Weise“ zu regeln, sollte sie der Forderung nicht nachkommen. Die Drohung sei ein Bluff gewesen, sagte er nun.

„Ich habe mich bedroht gefühlt und hatte Angst - der Ton der Nachricht war voller Hass“, berichtete Louisan, die als einzige Zeugin geladen war. Die Behauptungen in der Facebook-Nachricht seien absurd. Er habe sie nicht beraten und es habe auch keinen mündlichen Vertrag gegeben. „Ich schulde ihm nichts“, sagte sie.

„Ich glaube der Zeugin, aber Ihnen glaube ich auch das eine oder andere“, sagte der Richter bei der Urteilsbegründung. Doch nach Auffassung des Gerichts schätzte der Angeklagte Tipps und Ratschläge, die er gegeben habe zu hoch ein. Die Staatsanwältin hatte sich für eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à acht 8 Euro ausgesprochen. Die Verteidigung forderte eine geringere Geldstrafe wegen versuchter Nötigung.