Im Schiff hatte es im vergangenen Sommer zweimal gebrannt. Foto: factum/Granville

Das Schwurgericht befindet einen Syrer für schuldig, zwei Brände in einer Flüchtlingsunterkunft gelegt zu haben. Er muss sechs Jahre hinter Gitter.

Hemmingen - Weitgehend unbeteiligt hat der Hemminger Brandstifter am Mittwoch das Urteil des Schwurgerichts zu Kenntnis genommen. Wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen, schwerer Brandstiftung und Körperverletzung muss ein 25-jähriger Syrer für sechs Jahre ins Gefängnis.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im August 2018 zwei Brände in einem Haus in der Hochdorfer Straße, dem ehemaligen Gasthof Schiff und späteren Flüchtlingsunterkunft, gelegt hatte. Das Hauptmotiv soll laut dem Vorsitzenden Richter „allgemeine Unzufriedenheit“ des Mannes über seine Lebenssituation gewesen sein. Zudem hatte er immer wieder Ärger mit den Mitbewohnern gehabt. Er habe die Brände auch deshalb gelegt, weil er in eine andere Unterkunft verlegt werden wollte, führte der Richter in seiner Urteilsbegründung aus. Das Schwurgericht blieb unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Diese hatte sieben Jahre und drei Monate Haft gefordert.

Prozessbeginn im Januar

Der Syrer musste sich seit Januar vor Gericht verantworten. Im Kern ging es in dem Prozess um zwei Taten aus dem August, bei denen der Mann aus den Nahen Osten jeweils eine Matratze in der Unterkunft angezündet haben soll.

Das erste Feuer legte er am Nachmittag des 3. August. Dabei wurde das Zimmer des Angeklagten völlig zerstört. Weil der Mann laut dem Gericht wissen musste, dass sich zu diesem Zeitpunkt mindestens zwei weitere Personen in dem Haus befanden – eine hatte er kurz zuvor in der Küche angetroffen – sah das Gericht einen bedingten Tötungsvorsatz gegeben. Ein Mann erlitt eine Rauchgasvergiftung.„Er wusste, dass das Feuer auf das ganze Haus übergreifen kann“, so der Vorsitzende Richter. Das Erdgeschoss war danach unbewohnbar.

Nachdem der Syrer das Feuer gelegt hatte, verließ er die Unterkunft. Rund zwei Stunden später, gegen 17 Uhr kehrte er zurück. Wo er in der Zwischenzeit gewesen war, konnte nicht geklärt werden, Informationen zu seinem Verbleib stellten sich als falsch heraus. „In der Sprachschule in Ludwigsburg war er jedenfalls nicht“ so der Richter. Nachdem der Syrer zu dem inzwischen geräumten Haus zurückgekehrt war, gelang es ihm, sich unter einem Vorwand, Zutritt in das gesperrte Gebäude zu schaffen. In einem Zimmer im Obergeschoss steckte er erneut eine Matratze in Brand. „Er musste befürchten, im Obergeschoss untergebracht zu werden“, hieß in der Urteilsbegründung.

Hoher Schaden beim ersten Brand

Nach dem ersten Brand sei der Syrer offenbar davon ausgegangen, dass er mit dem zweiten Feuer eine Verlegung in ein anderes Gebäude erreichen würde, so das Gericht. Weil das Haus geräumt war, „musste er nicht davon ausgehen, dass Personen zu Schaden kommen würden“.

Bei dem ersten Feuer war ein Sachschaden in Höhe von rund 35 000 Euro entstanden. Weil zufällig ein Mitglied der örtlichen Feuerwehr in diesem Moment vorbeiradelte und beherzt eingriff und das Feuer im Keim erstickte, blieb das zweite Feuer ohne größere Folgen.

Das Gericht hielt den Mann für voll schuldfähig, trotz seines Cannabiskonsums. Zugute hielt ihm das Gericht, dass der Mann bisher nicht vorbestraft und voll geständig war, zudem als Neuling haftempfindlich sei. Gegen ihn sprach, dass ein „nicht unerheblicher Schaden“ entstanden war und eine Person „wenn auch nicht allzu schwer, aber eben verletzt“ worden war.