Das Urteil wurde vom Landgericht Stuttgart gesprochen. Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich

Das Landgericht Stuttgart hat einen 38-Jährigen aus Fellbach wegen versuchten Totschlags zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann war in einer Unterkunft auf einen Mitbewohner mit einer Eisenstange losgegangen.

Nach fünfwöchiger Verhandlung hat das Landgericht Stuttgart einen Fellbacher wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung sowie siebenfacher Beleidigung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Damit bleib die 19. Große Strafkammer nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von vier Jahren und drei Monaten. Die Verteidigung hatte auf eine Höchststrafe von dreieinhalb Jahren plädiert.

Die Eisenstange war mit einem Stofftuch umwickelt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es Mitte Dezember vergangenen Jahres zwischen dem 38-jährigen Angeklagten und einem Mitbewohner im ersten Obergeschoss in einer Unterkunft in der Bruckstraße in Fellbach zu einem verbalen Streit gekommen war, der sich immer weiter hochgeschaukelt hatte. Der 38-Jährige habe am Ende eine Eisenstange ergriffen, die mit einem Stofftuch umwickelt war, und diese seinem Kontrahenten auf den Kopf geschlagen.

Dem Opfer sei es zunächst gelungen, den Angeklagten in den Schwitzkasten zu nehmen. Daraus habe sich der 38-Jährige befreit, indem er seinem Kontrahenten drei Messerstiche in die rechte Flanke und einen in den rechten Oberbauch versetzt habe. „Dabei nahm der Angeklagte den Tod seines Opfers zumindest billigend in Kauf“, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann. Diesem sei es trotz der schweren Verletzung gelungen zu fliehen, ein weiterer Mitbewohner habe daraufhin einen Notarzt alarmiert.

Im Krankenhaus wurde bei dem Opfer ein massives Schädel-Hirn-Trauma diagnostiziert, die vier Messerstiche waren nur oberflächlich und bedurften keiner Behandlung. Entgegen dem ärztlichen Ratschlag verließ der Verletzte das Krankenhaus bereits einen Tag später wieder. Beim Angeklagten wurde sieben Stunden nach der Tat eine Blutalkoholkonzentration von 1,01 Promille festgestellt. Zudem wurden Spuren von Amphetaminen und Cannabis im Blut nachgewiesen.

Das Gericht sah es darüber hinaus als erwiesen an, dass der 38-Jährige nach seiner Festnahme durch ein Sondereinsatzkommando der Polizei mehrfach Beamte beleidigte. Auf dem Polizeirevier Waiblingen habe er Polizisten als „Scheißbullen“ und „Arschlöcher“ betitelt. Vor einem Mitarbeiter der Spurensicherung habe er auf den Boden gespuckt. Als zwei Beamte ihn ins Krankenhaus zur Blutprobe brachten, habe er diese als „Wichser“ und „Hurensöhne“ bezeichnet. Die Ärztin, die ihm Blut abnahm, nannte er unter anderem „Schlampe“. Nach einer Nacht im Gewahrsam habe er zudem am nächsten Morgen die anwesende Beamtin ebenfalls mehrfach beleidigt.