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Wegen Mordes ist ein Familienvater aus Bruchsal zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Karlsruhe - Arg- und wehrlos lag die schlafende Frau im gemeinsamen Ehebett, als ihr Mann sie erwürgte: Wegen Mordes aus Heimtücke ist ein 29-jähriger Mann am Dienstag vor dem Karlsruher Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Frau habe keine Chance gehabt, begründeten die Richter den Urteilsspruch. Eine besondere Schwere der Schuld, wie sie die Staatsanwaltschaft vorgebracht hatte, sahen sie allerdings nicht.

Der Familienvater hatte sein Opfer, Mutter von drei Kindern, im Oktober vergangenen Jahres in Bruchsal erwürgt und danach noch auf die Leiche eingestochen. Das Motiv für die Bluttat blieb im Dunkeln. Die Verteidigung hatte zwölf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Heimtücke sei nicht nachweisbar, hatte sie geltend gemacht. Dem folgten die Richter nicht.

Die Tat hatte der Mann, ein selbstständiger Fliesenleger, gleich zu Beginn des Prozesses Anfang vergangener Woche gestanden. Er sprach von finanziellen Sorgen und von Zweifeln an der Vaterschaft der zwei gemeinsamen Kinder. Eine plausible Erklärung für den Mord fand er dabei bis zum Ende des Prozesses dennoch nicht. „Ich weiß es nicht“, hatte er auf die Frage nach dem Motiv gesagt. Alkohol und Drogen hätten keine Rolle gespielt. Auch die Richter fanden für den Mord keine schlüssige Antwort.

Der Familienvater hatte seine Frau zunächst erwürgt und danach mit einem Küchenmesser mehrfach auf die Brust und Schamgegend der Toten eingestochen. Die Kinder hatten nebenan geschlafen und von der Tat nichts mitbekommen. Der 29-Jährige hatte ihre tote Mutter zugedeckt, um ihnen den Anblick zu ersparen und sich direkt nach dem Mord der Polizei gestellt.