Die EU plant, dass Geräte, wie etwa Smartphones, in Zukunft leichter zu reparieren sein sollen. Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Willnow

Die EU will weg von der Wegwerfgesellschaft. Deshalb soll das Reparieren von Geräten leichter werden. Das stärkt die Verbraucher und schont die Umwelt.

Ist ein Handy kaputt, landet es meist im Müll. Eine Reparatur ist oft umständlich oder auch nicht möglich. Mit dieser Wegwerfmentalität soll nach dem Willen der Europäischen Union bald Schluss sein. Am Mittwoch hat der federführende Ausschuss für Verbraucherschutz im Europaparlament dafür gestimmt, das Recht auf Reparatur auszuweiten. Grundlage war ein entsprechender Gesetzentwurf der EU-Kommission.

In Zukunft sollen Hersteller und Händler von Neuwaren etwa dazu verpflichtet werden, Reparaturen auch nach Ende der allgemeinen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren anzubieten und dementsprechend auch Ersatzteile vorzuhalten. Die EU-Kommission schreibt dazu: „Mit dem Vorschlag wird es für Verbraucher/innen einfacher und kostengünstiger, Waren reparieren, statt sie ersetzen zu lassen. Darüber hinaus wird eine höhere Nachfrage den Reparatursektor ankurbeln und gleichzeitig Anreize für Hersteller und Verkäufer schaffen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.“

Reparieren statt wegwerfen

Anna Cavazzini, Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz, betont, dass es angesichts des „massiven Ressourcenverbrauchs zentral ist, das Recht auf Reparatur ehrgeizig auszugestalten“. Erklärtes Ziel müsse es sein, dass Produkte „einfacher, schneller und günstiger zu reparieren sind“, sagt die Grünen-Politikerin. Auch ihr SPD-Kollege René Repasi erklärt: „Reparieren statt wegwerfen muss das neue Mantra werden, wenn Europa es mit der Kreislaufwirtschaft ernst meint.“

In seinen Augen bedarf es unter anderem neuer Anreize für die Verbraucher, damit Reparaturen verstärkt nachgefragt würden. Die Erfahrung zeige, dass vor allem in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf ein Gerät im Fall eines Defektes oft einfach durch ein neues Gerät ersetzt werde, auch wenn es repariert werden kann. „Hier setzt das neue Gesetz an“, sagt Repasi. „Die Reparatur soll kündigt eindeutig den Vorrang bekommen.“

Eine Frage der bezahlbaren Ersatzteile

Die Entscheidung für eine Reparatur hängt allerdings oft davon ab, ob es bezahlbare Ersatzteile gibt. In diesem Bereich sieht René Repasi noch Aufholbedarf. „Teilweise werden für Ersatzteile Unsummen gefordert, die man theoretisch für einige Cent im 3-D-Drucker herstellen kann.“ Er und die Grünen-Politikerin Cavazzini fordern, dass die Hersteller verpflichtet werden, ihren Kunden und auch den unabhängigen Werkstätten Ersatzteile und auch Reparaturanleitungen zu angemessen Preisen zur Verfügung zu stellen.

Über die Vorschläge müssen nun das Europaparlament und die EU-Staaten beraten und einen Kompromiss aushandeln. Die endgültige Entscheidung soll noch vor den Europawahlen im Juni 2024 fallen. Das Recht auf Reparatur soll aber nicht nur den Verbrauchern, sondern vor allem auch der Umwelt zugutekommen. Argumentiert wird, dass weniger weggeworfene Produkte auch weniger Abfall und weniger Materialien zur Herstellung bedeuten würden. Somit fielen auch weniger Treibhausgasemissionen an. Geschätzt sollen über 15 Jahre 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen, 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen und Abfall in Höhe von 3 Millionen Tonnen eingespart werden.

Die Umwelt wird entlastet

Das „Recht auf Reparatur“ ist nicht der erste Versuch der EU, die Verbraucher zu stärken und gleichzeitig die Umwelt zu entlasten. Auf dem Tisch liegt bereits die sogenannte Ökodesign-Verordnung, mit der ebenfalls unnötiger Elektroschrott vermieden werden soll. Sie setzt schon bei der Entwicklung eines Gerätes an. Ziel ist es, dass die Alltagsgegenstände so gebaut werden, dass sie länger funktionieren, leichter zu reparieren oder einfacher wiederzuverwerten sind. Das gilt nicht nur für komplizierte Elektronikprodukte, wie Smartphone, Tabletts oder Fernseher, sondern auch für Kühlschränke, Lampen, Möbel oder Textilien.