Jörg Schmidt (SPD), bis Ende Mai Chef der Tübinger Oberbehörde, hat beim Innenministerium Widerspruch eingelegt. Foto: dpa

Dass Regierungspräsidenten bei einem Machtwechsel im Land ihr Amt verlieren, ist nicht ungewöhnlich. Aber nun will sich das erstmals ein Betroffener nicht gefallen lassen.

Stuttgart/Tübingen - Erstmals in Baden-Württemberg wehrt sich ein nach einem Regierungswechsel geschasster Regierungspräsident gegen seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand. Jörg Schmidt (SPD), bis Ende Mai Chef der Tübinger Oberbehörde, hat beim Innenministerium Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt, wie das Ressort von Minister Thomas Strobl (CDU) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart mitteilte. Dort werde in den kommenden Wochen die Begründung geprüft. Wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben werde, könne Schmidt noch beim Verwaltungsgericht dagegen klagen.

Nach Angaben des Ministeriums gab es bislang nur Widersprüche von Amtsleitern in Ministerien. So war in der vergangenen Legislaturperiode die Amtsleiterin im Kultusministerium, Margret Ruep, in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Die Pädagogin war dagegen vorgegangen. Schmidt, bis dahin Oberbürgermeister in Radolfzell, folgte ihr im Amt nach, bis er ins Regierungspräsidium wechselte.

Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) hatte am Dienstag verkündet, dass die Regierungspräsidenten Schmidt und dessen bisheriger Stuttgarter Kollege Johannes Schmalzl (FDP) in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Die Regierungspräsidenten sind politische Beamte, bei denen das jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich ist. Der Verzicht auf eine öffentliche Begründung diene auch dem Schutz der Person, hatte Kretschmann erläutert. In Karlsruhe und Freiburg bleiben die Spitzenbeamtinnen Nicolette Kressl (SPD) und Bärbel Schäfer (parteilos) im Amt.