Eine saftige Gebührenerhöhung bedroht die Existenz landwirtschaftlicher Betriebe, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind. Denn seit 1. Januar müssen Privatleute in Esslingen für die Entsorgung tief in die Tasche greifen.
Martin Krinn plagt die nackte Existenzangst. Der 57-Jährige arbeitet als Mechaniker für die Universität Stuttgart. Doch mit viel Herzblut betreibt er im Nebenerwerb auf seinem Grundstück in der Straße Grund in Esslingen-Berkheim einen Obstbau mit Hofverkauf. Sein Gelände ist nicht an das öffentliche Kanalisationsnetz angeschlossen. Das Abwasser wird in einer überdachten, etwa 40 Kubikmeter großen Grube gesammelt, die meist vier Mal im Jahr von einem Unternehmen geleert wird. Die seit dem 1. Januar geltende neue Gebührenordnung für die Entsorgung privater Gruben und Kleinkläranlagen trifft ihn hart. Bisher hatte die Stadt Esslingen einen Großteil der Kosten getragen, doch nun kommen hohe Mehrausgaben auf ihn zu.
Gut 6000 Euro müsse er künftig pro Jahr bezahlen, sagt Martin Krinn. Zuvor seien es ungefähr 230 Euro gewesen. Die enorme Kostensteigerung bringe ihn an den Rand des Ruins. Zwar habe der Gemeinderat einen Zuschuss gewährt und somit die Kosten halbiert. Doch diese Regelung gelte nur für ein Jahr: „Das ist ein fauler Kompromiss. Es macht kaum einen Unterschied, ob man ein Jahr früher oder später pleite geht“, sagt er mit bitterer Ironie.
Der Amtsschimmel wieherte
Martin Krinn hat die Schreiben der Esslinger Stadtverwaltung zu dem Thema auf seinem Wohnzimmertisch ausgebreitet. Er solle die Übergangszeit bis zum Auslaufen des Zuschusses für die Verbesserung seiner Entwässerungsanlage nutzen, rät ihm die Stadt in einem Brief vom 11. Januar. Der Bau einer Kleinkläranlage wird empfohlen. Dazu wäre Martin Krinn auch bereit, und er würde Kosten von bis zu 14 000 Euro auf sich nehmen. Doch den Versuch einer Antragstellung beschreibt er als wahre Odyssee. Er sei von einem Amt zum anderen verwiesen worden. Eine kompetente Beratung habe er nicht erhalten, und er wisse daher gar nicht, welche Art von Anlage geeignet sei. Ihm renne die Zeit davon: „Dienst am Bürger sieht anders aus. Zumal die Stadt Esslingen erst Anfang November vergangenen Jahres über die Gebührenerhöhung informiert hat. Ich bin aus allen Wolken gefallen.“
Der Schreck fuhr auch seinem Nachbarn Manfred Clauß beim Erhalt des Schreibens in die Glieder. Früher hatte er einen landwirtschaftlichen Betrieb geführt, nun mit 74 Jahren tritt er kürzer und betreibt vor allem aus Liebhaberei noch einen Blumen- und Gemüseanbau. Auch sein Gelände ist nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen, und ihn ärgert besonders, dass die Stadt Esslingen das Monopol auf die Entsorgung privater Abwassergruben und Kleinkläranlagen habe. Wenn er selbst als Privatmann ein Entsorgungsunternehmen beauftragen könnte, würden sich die finanziellen Belastungen in Grenzen halten.
Er und Martin Krinn sprechen von hohen Verwaltungskosten, die bei der Stadt zu Buche schlagen würden. Die Folgen der Gebührenänderung, sagen beide, könnte zur Aufgabe ihrer Höfe führen.
Beratung und Förderung
Ein Hofsterben sei nicht ihr Ziel, kontert die Stadt. Die Umstellung einer Abwassergrube auf eine Klein- oder Hauskläranlage sei nicht einfach, da es viele technische Details zu beachten gelte, gibt die Verwaltung zu. Aber: „Alle betroffenen Grundstückseigentümer einschließlich der Landwirte werden vom Tiefbauamt bei der Umstellung ihrer Anlagen oder einem Kanalanschluss unterstützt und beraten“. Auch bei der Stellung von Förderanträgen beim Regierungspräsidium zum Bau einer Kleinkläranlage oder zum Kanalanschluss werde das Tiefbauamt die Antragsteller unterstützen. Die Gebühren sind nach Darstellung der Stadtverwaltung nicht willkürlich nach oben geschraubt worden: „Sie werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes erhoben.“ Die Gemeindeordnung und das Gebührenrecht sähen eine Kostendeckung vor: „Einen Entscheidungsspielraum hat die Stadtentwässerung nicht.“
Es sei richtig, dass der Gemeinderat den Zuschuss zur Milderung von Härten nur für ein Jahr gewährt habe. Doch das liege daran, dass die Abwassergebühren jedes Jahr neu berechnet würden: „Im Rahmen der Gebührenkalkulation für 2025 kann der Gemeinderat wiederum über eine Reduzierung entscheiden.“ Eine verspätete Information der Grundstücksbesitzer habe es nicht gegeben.
Die Aufklärung über die Änderungen sei zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt, „nachdem die Regelungen der neuen Satzung rechtlich geprüft waren und die Gebührenkalkulation für 2024 vorgelegen hat“. Den Verwaltungsaufwand beziffert die Stadt Esslingen mit 21 300 Euro, in denen Personal-, Sach- und Raumkosten enthalten seien: „Der ermittelte Arbeitsaufwand und die dafür angesetzten Kosten wurden auch von einem unabhängigen Ingenieurbüro bestätigt und stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtaufwand“.
Private Entsorgung möglich
Für eine private Entsorgung der Gruben und Kleinkläranlagen zeigt sich die Stadt offen. Der Zweijahresvertrag mit dem privaten Abfuhrunternehmen laufe zum Jahresende aus. Es werde gerade geprüft, ob eine Abfuhr der Schlämme aus Gruben und Kleinkläranlagen durch den Grundstücksbesitzer selbst erfolgen könne.
Private Abwasserentsorgung in Esslingen
Zahlen
Auf der Gemarkung der Stadt Esslingen werden nach Angaben von Baubürgermeister Hans-Georg Sigel derzeit 39 geschlossene Gruben und 15 Hauskläranlagen betrieben. Es handle sich zumeist um unerschlossene Außengebiete, deren Erschließung sehr aufwendig und teuer wäre.
Zumutbarkeit
Dezentrale Entwässerungsanlagen wie geschlossene Gruben, Bio- oder Hauskläranlagen seien durchaus zeitgemäß, wenn die Anlagen auf dem Stand der Technik betrieben würden und ein Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz unverhältnismäßig wäre, sagt Sigel. Sickergruben würde es im Stadtgebiet nicht geben. Es handle sich um geschlossene Gruben.
Hohenackerstraße
Auch in der Hohenackerstraße hatten sich Anwohner über die finanziellen Belastungen durch die Gebührenänderung für die Entsorgung privater Gruben und Kleinkläranlagen beschwert. In diesem Bereich sind laut Baubürgermeister fünf Hauskläranlagen sowie drei geschlossene Abwassergruben in Betrieb.